Am 11. Mai 2021 leitete die Eurasische Wirtschaftsunion ein Verfahren zur öffentlichen Diskussion der Änderungen Nr. 3 im Technischen Regelwerk 009/2011 "Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten" ein. Die Diskussion dauert 65 Tage und endet am 15. Juli. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Mit diesem Dokument werden folgende Ziele gesetzt:
- den Anwendungsbereich zu klären
- die Regeln für die Identifizierung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten anzupassen
- das Technische Regelwerk mit den Begriffen und Regeln für den Verkehr auf dem Markt zu ergänzen
- die Anforderungen für die Konformitätsbewertung und Kennzeichnung von Produkten festzulegen, für die gleichzeitig mehrere Technische Regelwerke gelten
- bestimmte Normen und Anforderungen für toxikologische Indikatoren, Verpackung, Bewertung der Reizwirkung auf die Schleimhäute festzulegen
Gemäß den Änderungen gilt TR ZU 009/2011 insbesondere für:
- Fertigprodukte in Handelspackung
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte, die erhalten wurden, nachdem der Verbraucher die Komponenten des Kits gemäß den Anweisungen des Herstellers gemischt hat
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte, die auf im Hoheitsgebiet der EAWU hergestellte Produkte angewendet werden
Die neue Ausgabe enthält auch Artikel 6 "Konformitätsbewertung". Die Formen der Konformitätsbewertung der Pflegeprodukte (EAC Deklarierung und staatlichen Registrierung) blieben unverändert.
Parfümerie- und Kosmetikprodukte, die nach dem Mischen der Komponenten erhalten und auf Produkte aufgebracht werden, müssen in einem akkreditierten Labor geprüft werden.
Für die Pflegeprodukte, die für die Verwendung von der ganzen Familie vorgesehen sind, muss die staatliche Registrierung durchgeführt werden. Prüfungen solcher Produkte sollten gemäß den Sicherheitsindikatoren, die ebenfalls für die Kinderprodukte vorgeschrieben sind, durchgeführt werden.