Frühestens Am 1. September 2019 wurde die Übergangsfrist für die technische Regelung der TR EAWU 040/2016 "Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten" abgeschlossen.
Gemäß den Übergangsbestimmungen war die Herstellung und der Vertrieb der Produkte, für die zuvor die Unterlagen zur Beurteilung der Konformität der Produkte mit den bisherigen nationalen verbindlichen Anforderungen ausgestellt wurden, bis zum 1. September 2019 im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten zulässig, d.h. die Konformitätserklärungen von GOST-R wurden für die Fischereierzeugnisse erstellt.
Ab dem 1. September ist der Verkauf von Fischprodukten auf dem Gebiet der EU nur noch möglich, wenn eine Konformitätserklärung gemäß den Anforderungen der TR EAWU 040/2016 sowie die Kennzeichnung von Waren mit dem EAC-Zeichen vorliegt.
Daran erinnern, dass die folgenden Arten von Fischereierzeugnissen in den Anwendungsbereich der TR EAWU 040/2016 fallen:
- Fische, Wassersäugetiere, Algen und Wirbellose in verschiedenen Zuständen (lebend, gekühlt, gefroren und primär behandelt);
- Getrocknete und getrocknete Produkte aus Teilen von Fischen, Algen, Wirbellosen und Wassersäugetieren);
- Fischhalbfabrikate; Babynahrung auf Basis von Fischprodukten; Kaviar in unterschiedlichem Verarbeitungsgrad;
- Fischkonserven und Konserven;
- Eingelegte Produkte;
- Kaviarprodukt;
- Fischöl und aquatisches Säugetieröl;
- Nachahmung von Fischprodukten;
- Hydrolysat aus Fischprodukten;
- Fische, Wirbellose und Wassersäugetiere in geräucherter Form (jede Räuchertechnologie);
- Hackfleisch aus Fischprodukten.
Sowohl künstlich erzeugte Produkte als auch Fische, die in natürlichen Gewässern jeglicher Art (Meer, See, Fluss, Ozean, Kanäle usw.) gefangen werden, fallen in den Anwendungsbereich des Regelwerks. Die wichtigsten Anforderungen an das Verfahren zur Beförderung, Lagerung, Kennzeichnung und Verpackung von Fischereierzeugnissen sind im Text der technischen Verordnung über Fischereierzeugnisse (TR EAWU 040/2016) enthalten.