Am 1. März 2022 wurde der Beschluss des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 26 vom 22. Februar 2022 zur Änderung des Verfahrens zur Entwicklung, Annahme, Änderung und Aufhebung der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR EAWU) veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Das neue Dokument wird den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 48 vom 20. Juni 2012 ersetzen. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Gemäß den Änderungen werden neue Schritte bei der Entwicklung und Änderung von Entwürfen der technischen Regelwerke hinzugefügt. Jetzt wird das Verfahren in 7 statt in 5 Schritten durchgeführt. Sie sind wie folgt:
- Die Eurasische Wirtschaftskommission bereitet vor und genehmigt den Plan zur Entwicklung von technischen Regelwerken und deren Änderungen
- Der Entwurf des TRs EAWU/der Änderungen des TRs EAWU wird erstellt
- Die öffentliche Diskussion über das Projekt wird durchgeführt
- Der Entwurf wird auf Basis der Ergebnisse der öffentlichen Diskussion ausgearbeitet
- Das Projekt wird innerstaatlich abgestimmt
- Gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen hinsichtlich des Projekts sowie rechtliche Bearbeitung des Projekts werden durchgeführt
- Die Eurasische Wirtschaftskommission genehmigt das Projekt
Der Satz von Dokumenten zum Entwurf des technischen Regelwerkes wird durch einen Entwurf einer Liste von Produkten ergänzt, die einer obligatorischen EAC Konformitätsbewertung unterliegen. In der Regel wird eine solche Liste nach Bedarf für jedes Technisches Regelwerk erstellt, sie wird jedoch erst jetzt in das Verfahren zur Erstellung von Technischen Regelwerken aufgenommen.
Die Dauer des Verfahrens zur Entwicklung, Annahme, Änderung und Aufhebung des TRs EAWU bleibt unverändert. Jedoch wurden einige Klarstellungen zum zeitlichen Ablauf der Verfahren vorgenommen. Beispielsweise wird festgelegt, dass die Ausarbeitung des Projekts nicht länger als 25 Arbeitstage dauern sollte.
In den Änderungen wurde es festgelegt, dass die Entscheidung über die verabschiedete Technische Regelwerke über dessen Inkrafttreten und über Übergangsbestimmungen spätestens 3 Monate vor dem Datum des Inkrafttretens von der Eurasischen Wirtschaftsunion getroffen wird.
Darüber hinaus muss die Entscheidung zur Annahme des TRs EAWU notwendigerweise die folgenden Fristen enthalten:
- Gültigkeitsdauer zuvor angenommener Konformitätsbescheinigungen von Produkten sowie die Fristen, nach denen die Ausstellung oder Verwendung solcher Bescheinigungen nicht zulässig ist
- Fristen für die Zulassung der Produktion und die Freigabe zum Verkehr in den Gebieten der EAWU-Mitgliedstaaten von Produkten unter den "alten" Konformitätsbescheinigungen oder ohne sie