In Übereinstimmung mit der Resolution № 878 vom 9.12.2011 der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland ist ab 1. Juni 2012 das Technische Regelwerk der Zollunion "über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen" ist in Kraft getreten.
Das bedeutet, dass bei allen Lieferungen der Erzeugnisse, die zur persönlichen Schutzausrüstungen gehören, soll ab 01.06.2012 das entsprechend TR Zertifikat der Zollunion beigelegt werden, damit die Waren die Grenze passieren dürfen.
Für die persönlichen Schutzausrüstungen die vor dem 01.06.2012 nach nationalen Normen wie z.B. Gost-R, Gost-TR, oder Gost-K zertifiziert waren, wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2014 eingeräumt.