Seit dem 3. Juli 2020 vergleicht die Akkreditierungsbehörde Russland die Nummer und Datum des Prüfberichts der akkreditierten Zertifizierungsstellen mit zuvor vom Prüflabor in das System FGIS eingetragenen Daten. Diese Daten werden im Register der EAC Konformitätsbescheinigungen erfasst.
Die akkreditierten Zertifizierungsstellen müssen bei der Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen die Akkreditierungsbehörde über die durchgeführten Tests und Messungen informieren. Dabei werden Name des akkreditierten Prüflabors sowie das Datum und die Nummer des Prüfberichts im System eingetragen.
Wenn das Prüflabor die Informationen über den Prüfbericht nicht eingegeben hat oder das Datum und die Nummer der Prüfberichte stimmen nicht überein, ist die Registrierung des EAC Zertifikats nicht möglich.
Die Nummer und das Datum des Prüfberichts müssen im Register der Konformitätsbescheinigungen genau so angegeben werden, wie sie vom Prüflabor bei der Eingabe von Informationen in die FGIS System angegeben wurden.