Am 1. Januar 2022 wird das neue technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über die Sicherheit von Erdgas, das für Transport und/oder Benutzung bereit ist“ in Kraft treten. Unter den Anwendungsbereich fallen folgende Produkte:
- Flüssiggas
- Komprimiertes Erdgas
- Erdgas, das für die Transportierung/Gasleitung bestimmt ist
- Erdgas für industrielle und kommunale Verwendungszwecke
Das neue Regelwerk sieht Regeln für das Inverkehrbringen und Anforderungen an die Sicherheit vor. Zusätzlich muss jede Produktgruppe einen speziellen Pass besitzen, der Informationen über alle Produkte und Hersteller enthält (z.B. EAC-Kennzeichen, Prüfergebnisse usw.).
Die Konformitätsbewertung besteht aus der Deklarierung und Prüfung in akkreditierten Prüflaboren.
Außerdem wurden die Vorschriften zum TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung aktualisiert. Vor allem geht es um die Übermittlung der aktuellen Information über die Produktqualität für Verbraucher. Die Übergangsfrist beträgt ein halbes Jahr ab dem Zeitpunkt der offiziellen Veröffentlichung.