Am 16. November 2021 beginnt die öffentliche Diskussion der Änderungen hinsichtlich TR ZU 004/2011 “Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen” und TR ZU 020/2011 “Über die elektromagnetische Verträglichkeit”. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Aktualisierung der Terminologie von TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011
In Absatz 2 „Definitionen“ wird die bestehende Begriffsliste aktualisiert: ein neuer Begriff "Standardmuster" wird hinzugefügt, und Begriffe “Hersteller”, “Importeur” und “Bevollmächtigter Vertreter” werden ausgeschlossen.
Einhaltung der Normen von TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011
In den Änderungen werden Anforderungen zur Sicherstellung der Einhaltung der Normen der Technischen Regelwerke TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 konkretisiert. Erstmals können Prüfberichte und Zertifikate, die im Rahmen internationaler Zertifizierungssysteme ausgestellt wurden, als Nachweis herangezogen werden. Dies betrifft die Konformitätsbewertung von Geräten, die bei der Umsetzung von Infrastruktur- und Investitionsprojekten, dem Wiederaufbau bestehender und dem Bau neuer Industrien verwendet werden.
Aktualisierung der EAC Zertifizierung
Eine der wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen ist die Einführung des Schemas 9C in der EAC Zertifizierung. Davor gab es ausschließlich die Schemas 1C, 3C und 4C. Das Schema 9C gilt für einzelne Produkte, die zur Ausrüstung von Unternehmen im Gebiet der EAWU bestimmt sind.
Darüber hinaus ist eine EAC Zertifizierung der Ausrüstung erforderlich, wenn die eigenen Nachweise des Antragstellers fehlen oder nicht ausreichen. Dies ist jetzt nur für Geräte festgelegt, die nicht nach den Anforderungen der Normen aus der Liste der Technischen Regelwerke hergestellt werden.
Das EAC Zertifizierungsverfahren wird je nach dem gewählten Schema detaillierter beschrieben. So ist beispielsweise klar festgelegt, dass bei der EAC Zertifizierung nach Schema 1C die Zertifizierungsstelle die zertifizierten Geräte während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats alle 18 Monate bewerten muss. Die Bewertung erfolgt durch Prüfung von Mustern in einem akkreditierten Prüflabor und/oder in Form einer Analyse des Produktionszustandes. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Geräten, für die das EAC Zertifikat für einen Zeitraum von weniger als 18 Monaten ausgestellt wird, keine regelmäßige Bewertung durchgeführt werden darf. Bei negativen Ergebnissen der Produktionsbewertung ist die Zertifizierungsstelle berechtigt, das EAC Zertifikat auszusetzen oder zu widerrufen. Darüber erfolgt ein entsprechender Eintrag im einheitlichen Register der Konformitätsbescheinigungen.
Die Änderungen enthalten einen separaten Absatz mit Bestimmungen, die die Antragsteller für die EAC Zertifizierung definieren. Dies können juristische Personen oder ein Einzelunternehmer sein, die in der EAWU registriert sind:
- Hersteller/vom Hersteller autorisierte Person (Bevollmächtigter Vertreter) bei Serienproduktion des Gerätes
- Hersteller/vom Hersteller autorisierte Person (Bevollmächtigter Vertreter), Verkäufer/Importeur bei Chargen- oder Einzellieferung
Aktualisierung der EAC Deklarierung
Die Schemas der EAC Deklarierung bleiben unverändert: dafür werden Schemas 1D, 2D, 3D, 4D oder 6D verwendet.
In den Änderungen wird das Verfahren zur Registrierung von EAC Deklarationen für Geräte auf der Grundlage des gewählten Schemas detaillierter festgelegt. So wurden beispielsweise Fälle festgestellt, in denen die Prüfung von Mustern nicht erforderlich ist. Das bezieht sich auf die Verwendung von Unterlagen, die im Rahmen internationaler Zertifizierungssysteme ausgestellt wurden. Darüber hinaus gilt es für die Schemas 2D oder 4D, wenn der Antragsteller Chargen- oder Einzellieferung für die Produktion durchführen möchte, für die zuvor eine EAC Deklaration schon registriert wurde. In diesem Fall werden vergangene Prüfprotokolle für die EAC Deklarierung verwendet. Es ist wichtig, dass ab dem Datum der Prüfprotokolle nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind und sich die technischen Anforderungen an die Durchführung der Prüfungen nicht geändert haben.
Inkrafttreten der Änderungen von ZU TR 004/2011 und TR ZU 020/2011
Die Neufassung der TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 tritt nach 180 Kalendertagen ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung der Beschlüsse in Kraft. Die öffentliche Diskussion wird voraussichtlich am 30. Januar 2022 enden.