Wegen der Veränderungen der Gesetzeslage werden die RTN Betriebszulassungen für die Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung gemäß 22-FZ von 04.03.2013 abgeschafft.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz werden die RTN Betriebszulassungen durch die Bestätigung der Konformität mit den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion und durch die Expertise zur Industriesicherheit ersetzt.
Die Konformitätsbewertung für die Maschinen und Anlagen wird in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion "TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen“ durchgeführt.
Gemäß dem Beschluss des Föderalen Dienstes für ökologische, technologische und nukleare Aufsicht N 538 vom 14 .11.2013 wird in bestimmten Fällen die Expertise zur Industriesicherheit notwendig. Insbesondere für:
- Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung
- Gebäuden und Bauwerken
- technische Geräte, die in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung eingesetzt werden