Die Eurasische Wirtschaftskommission erarbeitete Änderungen zur Entscheidung der Kommission Nr. 125 vom 26. September 2017, die die Verlängerung der festgelegten Gültigkeitsdauer der Übergangsfrist des technischen Regelwerks TR EAEU TR 043/2017 "Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen" vorsieht.
Das Projekt schlägt vor, die Gültigkeitsdauer von Dokumenten zur Konformitätsbewertung für Produkte gemäß TR EAWU 043/2017 bis zum 1. Juli 2022 zu verlängern.
Die Notwendigkeit, die Fristen zu verschieben, ist mit einer begrenzten Anzahl von Zertifizierungsstellen verbunden, die eine Akkreditierung für TR EAWU 043/2017 haben, und die im nationalen Teil des einheitlichen Registers der Konformitätsbewertungsstellen der EAWU eingetragen sind. In Russland gibt es vier solcher Zertifizierungsstellen, eine in Weißrussland, und keine in Kirgisistan, Armenien und Kasachstan.
Durch die Verlängerung der Übergangsfrist können Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Herstellern von Produkten vermieden werden.
TR EAWU 043/2017 "Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen" ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es gelten folgende Übergangsfristen:
- bis zum 1. Juli 2021 dürfen die Hersteller die alten Zertifikate benutzen
- Innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des TR EAWU 043/2017 wird es auch möglich sein, Brandschutzausrüstung, für die keine obligatorische Konformitätsbewertung erforderlich war, ohne Genehmigung zu verkaufen.