Bis zum 30. November 2020 findet eine öffentliche Diskussion über die Änderungsentwürfe zu den technischen Vorschriften der Zollunion TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche geplant statt.
Die Änderungen betreffen von allen diese zwei Punkte:
- Abschaffung einer doppelten Konformitätsbewertung wie staatliche Registrierung mit der anschließenden EAC Deklaration.
- Technologische Merkmale der Herstellung von Kinderschuhen unter Berücksichtigung der Auswirkung ihrer Masse auf den Funktionszustand des Kinderfußes.
Die anschließende EAC Deklaration wird für folgende Produkte abgeschafft:
- Schnuller
- Windeln, Wattstäbchen
- Geschirr und Besteck aus Kunststoff, Glas, Metall, Keramik, einschließlich Einweggeschirr für Kinder unter 3 Jahren
- Zahnbürsten, elektrische Zahnbürsten, Zahnfleischmassagegeräte usw.
- Unterwäsche und Badender 1. Schicht für Kinder unter 3 Jahren
- Strumpfhosen der 1. Schicht für Kinder unter 3 Jahren
- Sommerstrick- und Textilmützen der 1. Schicht für Kinder unter 3 Jahren.
Der weitere Vorschlag ist, bei Produkten für Kinder unter 1 Jahr die Hygroskopizität von Dekorteilen der Oberseite der 2. Schicht, die keinen direkten Kontakt mit dem Körper haben, nicht zu bestimmen.
Es wird vorgeschlagen, den Parameter Luftdurchlässigkeit nicht bei den Produkten zu untersuchen, die aufgrund ihres Designs (Sommerkleider, Röcke, Westen, Shorts) oder der Struktur des Materials (mit lockerem Gewebe, durchbrochen) eine hohe Luftdurchlässigkeit implizieren, sowie bei Produkten mit Strukturelementen, die den Luftaustausch gewährleisten.