Am 25. Februar 2021 hat in Russland eine öffentliche Diskussion über den Entwurf der Änderungen im Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 "Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten" begonnen.
Der Entwurf der Änderungen wurde vom Föderalen Dienst für die Aufsicht im Bereich Verbraucherschutz und Schutz des menschlichen Wohlergehens (Rospotrebnadzor) gemäß dem Plan zur Aktualisierung der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (Abschnitt 34, Art. II) ausgearbeitet. Der Plan wurde durch den Beschluss Nr. 79 der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 1. Oktober 2014 genehmigt.
Da es keine harmonisierte Normen im Bereich von Parfümerie- und Kosmetikprodukten gibt, können zahlreiche technische Handelshemmnisse entstehen. Durch die Aktualisierung der Technischen Regelwerke sollen diese technischen Handelshemmnisse mit Drittländern, insbesondere mit der Europäischen Union (EU), beseitigt werden.
Nach der Analyse der Verordnung Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetik-Verordnung) und der TR ZU 009/2011 wurde festgestellt, dass die Stoffe, die zur Herstellung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten verwendet werden und zur Freigabe in den Verkehr zugelassen und verboten sind, in diesen Dokumenten nicht übereinstimmen. Um die Anforderungen zu harmonisieren, werden folgende Änderungen entworfen:
- Die Liste der Stoffe, die für die Verwendung in Parfümerie- und Kosmetikprodukten verboten sind: Einige der alten Positionen sind in einer neuen Ausgabe aufgeführt und neue Positionen wurden hinzugefügt
- Die Liste der Stoffe, die zur Verwendung in Parfümerie- und Kosmetikprodukten mit Einschränkungen zugelassen sind: alle Positionen sind in der aktualisierten Fassung hinzugefügt worden
- Die Liste der Stoffe, die zur Verwendung in Parfümerie- und Kosmetikprodukten zugelassen sind: Einige der alten Positionen sind in der aktualisierten Fassung aufgeführt
- Die Liste der Konservierungsstoffe, die zur Verwendung in Parfümerie- und Kosmetikprodukten zugelassen sind: Einige der alten Positionen sind in der neuen Version aufgeführt und neue Positionen wurden hinzugefügt
- Die Liste der UV-Filter, die für Parfümerie- und Kosmetikprodukte zugelassen sind: Einige der alten Positionen sind in der neuen Ausgabe aufgeführt und neue Positionen wurden hinzugefügt
Die öffentliche Diskussion endete am 24. März 2021.
Die neue Version von TR ZU 009/2011 tritt 12 Monate nach der Annahme der Änderungen in Kraft.
Nach Inkrafttreten der Änderungen müssen Hersteller, bevollmächtigte Vertreter, Inverkehrbringer und Verkäufer Änderungen an der Rezepturen der Produkte und ihrer Kennzeichnung vornehmen. Darüber hinaus müssen unbedingt neue Konformitätsbescheinigungen (EAC Deklaration oder Bescheinigungen über staatliche Registrierung) ausgestellt werden.
Jedoch erhalten die Antragsteller eine Übergangsfrist. Sollten die EAC Deklarationen vor dem Tag des Inkrafttretens der Änderungen registriert werden, dürfen sie bis zu der angegebenen Gültigkeitsdauer verwendet werden. Die Bescheinigungen über staatliche Registrierung sind ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen noch 36 Monate lang gültig.