Am 28. Dezember unterschrieb der Präsident der Russischen Föderation das Föderalgesetz Nr. 480, das inoffiziell „das Gesetz über den digitalen Notar“ genannt wird.
Am 10. Januar ist die fünfte Richtlinie der EU in Bezug auf den Kampf gegen Geldwäsche (AMLD5) in Kraft getreten. Diese Richtlinie hat die Anforderungen für Kryptowährungsplattformen erschwert.
Am 19. Februar 2020 sind folgende Steueroasen in die „schwarze Liste“ der EU geraten: Albanien, Bahamas, Barbados, Botswana, Kambodscha, Hana, Island, Jamaika, Mavriki, Mongolei, Myanmar (Birma), Nikaragua, Pakistan, Panama, Syrien, Uganda, Jemen, Zimbabwe.
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