Am 10. Januar ist die fünfte Richtlinie der EU in Bezug auf den Kampf gegen Geldwäsche (AMLD5) in Kraft getreten. Diese Richtlinie hat die Anforderungen für Kryptowährungsplattformen erschwert. Das veränderte Dokument wurde am 19. Juni 2018 in der Offiziellen Zeitschrift der EU veröffentlicht.
Die neuen Regeln fordern von Kryptowährungbörsen, Anbietern der Geldbörsen und Lieferanten der Bedingungen in Bezug auf die Datenspeicherung an, sich beim lokalen Regulator anzumelden (z.B. für Großbritannien ist Amt für Finanzregulierung und -aufsicht) und die Erfüllung der Prozeduren „know your client“(KYC) und Kampf gegen Geldwäsche zu zeigen.
Kryptowährungsplattformen sind dazu verpflichtet, juristischen Audits der Kunden durchzuführen (customer due diligence, CDD) und Berichte über eine verdächtige Tätigkeit vorzustellen.
Die Abteilungen, die sich mit der Sammlung von Finanzinformationen beschäftigen, dürfen sich nach den Adressen erkundigen und die Inhaber der virtuellen Währungen identifizieren, was die anonyme Verwendung unmöglich macht. Mit anderen Worten ist es leichter zu sagen, dass Kryptowährungsplattformen als ein vollständiger Banksektor betrachtet werden.
Die beschriebene Richtlinie betont, dass man für die Nichteinhaltung der Verordnungen Verantwortung tragen muss. Es ist außerdem anzumerken, dass die Sanktionen für die Nichterfüllung der Pflichten von dieser Richtlinie in den einzelnen Ländern der EU unterschiedlich sind. Beispielweise sind in Österreich nur Strafen vorgesehen.