Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 034/2013 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten enthält verbindliche einheitliche Sicherheitsanforderungen an Fleisch und Fleischprodukten und den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Lagerung, Entsorgung, des Transportes und Vertriebes beim auf den Markt bringen des Gebietes der EAWU zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, der Umwelt und vor irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Das Technische Regelwerk TR ZU 034/2013 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Fleisch und Fleischprodukte auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Verabschiedet am 09. Oktober 2013
In Kraft getreten am 01. Mai 2014
Fleisch und Fleischprodukte dürfen erst dann auf den Markt der EAWU gelangen, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, und die Konformität des Fleisches und Fleischprodukte bestätigt wurde.
Anwendungsbereich des TR ZU 034/2013
Das Technische Regelwerk TR ZU 034/2013 gilt für:
- Schlacht- und Fleischprodukt
- Prozessen der Herstellung, Lagerung, Entsorgung, des Transportes und Vertriebes
TR ZU 034/2013 gilt nicht für:
- Spezielle Fleischprodukte mit Ausnahme von Kindernahrung
- Vogelfleisch
- Schlacht- und Fleischprodukte, welche auf Basis von Milch und Milcherzeugnissen hergestellt wurden und zum Einsatz in Spezialnahrung vorgesehen sind (Ausgenommen Milch und Milcherzeugnisse für Kindernahrung)
- Schlacht und Fleischprodukte sowie den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Lagerung, des Transportes und Vertriebes, welche von Privatpersonen oder Privatbauernhöfen hergestellt wurden, ausschließlich für den privaten Ge- und Verbrauch vorgesehen sind und somit nicht für den Vertrieb auf dem Markt der EAWU bestimmt sind.
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 034/2013 erfolgt in Form von EAC Deklarierung.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für Fleisch und Fleischprodukte müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gedruckt werde. Die begleitenden Unterlagen enthalten:
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Technische Dokumentation
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 034/2013 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit demEAC Zeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jede Verpackung des Fleisches und der Fleischprodukte anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Mindesthaltbarkeit problemlos erkennbar und lesbar ist. Des Weiteren hat die Kennzeichnung der Begleitpapiere zu erfolgen
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration für Serienproduktionen von Fleisch und Fleischprodukten beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 034/2013 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten in Russisch