Am 21. Februar wurde auf der offiziellen Webseite der EWK ein Dekret veröffentlicht, in dem es sich um eine Notwendigkeit der Erarbeitung bezüglich neuer Redaktion von TR ZU 034/2013 „Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten“ handelt.
Diese Änderungen müssen in zwei Etappen durchgeführt werden:
- Das zweite Vierteljahr 2021 – eine Präzisierung der Anforderungen mit Angabe vom Nährwert in der Kennzeichnung
- Das zweite Vierteljahr 2022 – eine nochmalige Durchsicht des Begriffsapparates des Regelwerks
Die ersten Änderungen muss Russische Föderation für EWK vorbereiten, die zweiten – Republik Kasachstan. Die anderen Mitgliedsstaaten der EAWU machen bald auch ihre Vorschläge.
Eine nochmalige Durchsicht von TR ZU 034/2013 „Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten“ ist mit der Praxis von seiner Anwendung verbunden. Für die Aktualisierung von diesem Regelwerk haben alle Mitgliedstaaten der EAWU abgestimmt.