Israel stellt seine diplomatischen Einrichtungen und konsularischen Dienste im Ausland wieder her. Dies geht aus Medienberichten und offiziellen Webseiten der Botschaften hervor.
In Indien wurde die Abteilung für konsularische, Pass- und Visafragen (Consular, Passport and Visa – CPV Division) des Außenministeriums offiziell zur zuständigen Behörde für die Apostillierung von Dokumenten ernannt. Diese Information ist auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht verzeichnet.
Das Justizministerium der Ukraine hat offizielle Erläuterungen dazu abgegeben, welche Dokumente keiner Apostillierung oder Legalisierung bedürfen. Dies berichtet die Juristisch-Rechtliche Zeitung (Sudebno-Juriditscheskaja Gaseta).
Das russische Industrieministerium passt weiterhin den Mechanismus des parallelen Imports an. Die neuesten Änderungen wurden durch den Erlass Nr. 1572 vom 1. April 2025 genehmigt und sind am 8. Mai in Kraft getreten.
Führungszeugnisse mit elektronischer Apostille werden nach langen Diskussionen in der Ukraine über den Service „Diia“ zugänglich sein. Dies berichtet das Medium RBC-Ukraine.
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