Am 4. Januar 2014 begann der russische Zolldienst zu verlangen, dass die Waren aus den ausländischen Online-Shops direkt an den Kunden geliefert werden und nur per Banküberweisung bezahlt werden. Die anonymen Zahlungen durch PayPal oder WebMoney usw. sind nicht mehr zulässig.
Wegen der Veränderungen der Gesetzeslage werden die RTN Betriebszulassungen für die Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung gemäß 22-FZ von 04.03.2013 abgeschafft.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz werden die RTN Betriebszulassungen durch die Bestätigung der Konformität mit den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion und durch die Expertise zur Industriesicherheit ersetzt.
Auf internationale Paketsendungen können in Russland Zolle in Höhe von bis zu 10% verhängt werden. Diese Maßnahmen wurden von dem Leiter der Moskauer Zentrale Zollbehörde Alexander Durov vorgeschlagen.
Derzeit werden auf die Paketsendungen im Wert über ein tausend Dollar und einem Gewicht über 31 kg eine pauschalierte Abgabe für Endverbraucher in Russland in der Höhe von 30% vom Warenwert erhoben. Allerdings sind die Sendungen, die diese Wert- bzw. Gewichtgrenze nicht übersteigen, in Russland Zoll- und Umsatzsteuerfrei.
Anfang September billigte der Regierungsausschuss für Zollregulierung die Schutzmaßnahmen der russischen Schwerindustrie und beschloss die Einfuhrzölle für bestimmte Industriemaschinen zu erhöhen. Nun muss die Eurasische Wirtschaftskommission die Entscheidung der russischen Regierung genehmigen.
Im Mai 2014 sollen alle notwendigen Unterlagen für den Beitritt Armenien zur Zollunion vorbereiten und eingereicht werden. Es ist geplant Bis zu diesem Zeitpunkt ein Abkommen über die Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion abzuschließen.
Neben Armenien hat schon Kirgisistan ein Antrag auf Beitritt zur Zollunion gestellt.
Der Beitritt führt unter anderem zur Harmonisierung im Bereich der Produktzertifizierung und Erleichterung des Handels zwischen den Mitgliedsländern der Zollunion.