Das Thema der Anmeldung von Kindern zu einer ausländischen Schule ist heutzutage sehr aktuell. Die Gründe, ein Kind in einer ausländischen Schule lernen zu lassen, können unterschiedlich sein. Manchmal ist es mit dem Umzug der Eltern nach einem anderen Land verbunden, in anderen Fällen finden die Eltern, dass dies eine gute Möglichkeit für ihre Kinder ist, den Horizont zu erweitern und Kenntnisse in einem bestimmten Bereich zu vertiefen. Außerdem betrachten viele Eltern das Studium im Ausland als eine gute Möglichkeit, Fremdsprachen zu üben.
Man soll natürlich verstehen, dass die Anmeldung zu einer ausländischen Schule in der Regel mit einigen komplizierten bürokratischen Verfahren verbunden ist. Was soll man also berücksichtigen, sodass der Prozess des Eintauchens in eine neue Umgebung nicht durch rechtliche Probleme getrübt wird?Das Wichtigste ist die Geburtsurkunde des Kindes. Ohne Geburtsurkunde ist es fast unmöglich, ein Kind in einer Bildungseinrichtung anzumelden.
Eine Geburtsurkunde muss für die Verwendung im Ausland unbedingt beglaubigt werden. Wenn das Land, wo das Kind zur Schule gehen wird, Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 ist, kann das Dokument apostilliert werden. Einige Staaten wie zum Beispiel die VAE, China oder Kanada, sind im Haager Apostille-Übereinkommen nicht vertreten. Wenn das Kind in einem solcher Staaten lernen bzw. studieren wird, muss die Geburtsurkunde (genauso wie die anderen Unterlagen) durch das konsularische Beglaubigungsverfahren beglaubigt werden.Es lohnt sich immer, an die Legalisation der Geburtsurkunde im Voraus zu denken, um jegliche Hektik zu vermeiden. Denn es kommt manchmal vor, dass die Urkunde in schlechtem Zustand oder nicht lesbar ist, dann kann diese nicht apostilliert werden und man muss dringend eine neue Kopie davon beantragen. Manchmal kommt es sogar vor, dass ein erforderlicher Punkt auf der Urkunde aus technischen Gründen fehlt. Deshalb ist es besser, die Urkunde beglaubigen zu lassen, sobald man beschlossen hat, das Kind in eine ausländische Schule zu schicken.
Die Geburtsurkunde allein reicht jedoch nicht. Viele Bildungseinrichtungen verlangen auch eine Schulgesundheitsbescheinigung mit der Liste von Impfnachweisen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Länder (darunter auch Russland) keine Originale medizinischer Urkunden apostillieren, mit Ausnahme von Urkunden, die direkt vom Gesundheitsministerium ausgestellt wurden. In diesem Fall kann man aber einfach Notarkopien oder beglaubigte Übersetzungen der entsprechenden Urkunden apostillieren.
Natürlich möchte die neue Schulverwaltung wissen, welche Fächer das Kind bereits in seiner vorigen Schule hatte und wie gut seine Kenntnisse sind. Um diese Informationen vorlegen zu können, soll man zuerst das Schulzeugnis von der vorigen Schule des Kindes anfordern. Das Original des Schulzeugnisses kann, genauso wie das Gesundheitszeugnis, nicht apostilliert werden, doch eine notariell beglaubigte Kopie davon schon.
Es lohnt sich auch, Urkunden über die außerschulischen Leistungen des Kindes vorzubereiten. Das können unterschiedliche Bescheinigungen über Teilnahme an Wettbewerben oder Olympiaden sein, sowie auch offizielle Zertifikate, die das Kenntnisniveau der Fremdsprachen bestätigen. Auch diese Unterlagen können nicht apostilliert werden, aber wie bereits erwähnt, kann man notariell beglaubigte Kopien davon apostillieren.
Das Unterlagenset wird häufig durch Motivationsbriefe und Empfehlungen ergänzt. Diese Papiere brauchen gar keine Beglaubigung.
Außerdem müssen alle Papiere in die Amtssprache des Landes übersetzt werden, in dem das Kind zur Schule gehen wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine beglaubigte Übersetzung, und es ist einfacher und schneller, dies direkt im Zielland zu erledigen. In unserem Video können Sie mehr über beglaubigte Übersetzung erfahren:
Was die Papiere der Eltern betrifft, die dem Einschulungsantrag beigefügt werden müssen, ist es normalerweise nicht mehr als das, was für den Aufenthalt in dem betreffenden Staat erforderlich ist. Aber das ist schon das Thema für einen separaten Artikel.
Wir haben versucht, die häufigsten Situationen im Zusammenhang mit der Legalisation von Dokumenten zu betrachten, die für die Anmeldung eines Kindes in einer ausländischen Schule erforderlich sind. Theoretisch kann man auch mit anderen Problemen konfrontiert werden, aber das sind in der Regel eher Einzigkeiten, abhängig von dem Land. Meistens sollte die Legalisation der oben aufgeführten Dokumente ausreichen, um ein Kind an einer neuen Schule im Ausland anzumelden.