11. November 2014 registrierte das Justizministerium den Erlass des Föderalen Zolldienstes Russlands № 233-P "zur Klassifizierung nach Zollnomenklatur von bestimmten Produkten", vom 15. August 2014.
Der Zolldienst deutet darauf hin, dass nach dem Inkrafttreten des Erlasses 233-P alle in der Sammlung genannten Waren ausschließlich nach im Dokument vorgeschlagenen Zolltarifnummer klassifiziert werden dürfen.
Nach Angaben des russischen Zolldienstes, wurde die neue Sammlung der Beschlüsse zur Erläuterungen der Zollnomenklatur zusammengestellt, um die Effizienz der Zollkontrollen über die Grenze der Russischen Föderation zu verbessern. Das Dokument tritt in Kraft 30 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung.