Das Technische Regelwerk TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten wird voraussichtlich verändert. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
In dem Technischen Regelwerk TR ZU 033/2013 wurde das Verfahren zur Bildung von Bezeichnungen, die die Rohstoffzusammensetzung des Produkts festlegen, aktualisiert. Es wird derzeit möglich sein, verschiedene Begriffe im Namen zu kombinieren, zum Beispiel "Joghurt-Eis“, "Quark aus gedämpfter Milch“.
Der Begriff “Rekonstituierte Milch” wird von der Kategorie “Milchgetränke“ ausgeschlossen. Es wird als “Milchprodukt” gekennzeichnet. Der Grund dafür liegt darin, dass die Anforderungen für rekonstituierte Milch identisch mit den Anforderungen für normale Trinkmilch sind.
Darüber hinaus wird voraussichtlich ein neuer Begriff “notwendige Komponenten bei der Herstellung von Milchprodukten” eingeführt. Zu solchen Komponenten gehören Starterkulturen, Kefirpilze, Probiotika und Präbiotika, Enzym zur Milchgerinnung. Sie werden für die Herstellung von Milchprodukten benötigt.