
Die kolumbianischen Behörden haben dem bevollmächtigten Botschafter sowie dem Leiter der operativen Abteilung im Rahmen der Koordinierungsstelle für Apostillierung und Legalisierung das Recht zur Beglaubigung von Dokumenten übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht.
Wer apostilliert dokumente in Kolumbien
Wie bisher ist in Kolumbien das Koordinierungsbüro für Apostille und Legalisierung beim Außenministerium die zuständige Behörde für die Beglaubigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Im Jahr 2025 haben die kolumbianischen Behörden jedoch präzisiert, welche Amtsträger zur Ausstellung von Apostillen befugt sind. Dokumente können nun von folgenden Personen apostilliert werden:
- Bevollmächtigte Botschafterin für Apostille und Legalisierung – derzeit bekleidet Ruth Mary Cano Agullón dieses Amt;
- Leiterin der operativen Abteilung für Apostille und Legalisierung – diese Position hat aktuell Laura María Osuna Dimate inne.
Die Beantragung der Apostille ist nun über einen speziellen Online-Service möglich.
Änderungen bei Apostillierungsbehörden in mehreren Staaten
Wie Schmidt & Schmidt bereits berichtete, kürzlich haben mehrere Staaten die zuständigen Behörden und Amtsträger für die Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland geändert. So haben die Behörden Andorras zusätzlich dem Generaldirektor des Außenministeriums sowie dem Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen das Recht zur Apostillierung von Dokumenten übertragen.
Ihrerseits hat die Regierung Venezuelas den Generaldirektor der Direktion für konsularische Angelegenheiten und den Koordinator der Abteilung für Legalisierung und Apostille des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, Dokumente durch Apostille zu beglaubigen.
Die usbekischen Behörden haben die regionalen Justizbehörden ermächtigt, Dokumente zu apostillieren. In Uruguay wird die zur Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille befugte Stelle offiziell als Generaldirektion für konsularische Dienste bezeichnet.
Auf den Britischen Jungferninseln (ein britisches Überseegebiet) wurde das Büro des Vizegouverneurs zur alleinigen Behörde ernannt, die zur Apostillierung von Dokumenten befugt ist. Auf den Bermudainseln wurde die Zuständigkeit für die Apostillierung an das Parlamentarische Registrierungsamt übertragen. In Saint Lucia sowie in Saint Vincent und den Grenadinen wurde der Registrar des Obersten Gerichts durch den Sekretär des Obersten Gerichts als zuständige Person für die Apostillierung ersetzt.
Darüber hinaus hat Kuba die Zuständigkeit für die konsularische Legalisierung vorübergehend vom Außenministerium auf das Justizministerium übertragen. Diese Maßnahme ist als Übergangslösung vorgesehen – die offizielle Regierung in Havanna beabsichtigt, dem Haager Übereinkommen beizutreten und das Apostille-Verfahren einzuführen.
Die Behörden von Saint Kitts und Nevis haben den General Solicitor, den Hauptsekretär des Büros des Premierministers sowie den Registrar des Obersten Gerichts aus der Liste der zur Apostillierung befugten Amtsträger gestrichen. Neu in die Liste aufgenommen wurde der Rechtsberater der Rechtsabteilung der Verwaltung von Nevis.
In Malta wurde die zuständige Apostillierungsbehörde im Zuge einer Verwaltungsreform geändert. Die Apostillierung wird nun vom Büro des Vizepremierministers sowie dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Tourismus durchgeführt.
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