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Hochzeit im Ausland: Worauf sollten Sie bei Dokumenten achten?

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Hochzeit im Ausland: Worauf sollten Sie bei Dokumenten achten?

Heutzutage wünschen sich viele Menschen etwas Außergewöhnliches, und deshalb ziehen es Paare oft vor, im Ausland zu heiraten. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Paare, bei denen einer der Partner Staatsbürger eines anderen Landes ist. Viele Menschen möchten aus dem Alltags ausbrechen und dem Rauschen der Wellen auf einer der Mittelmeerinseln oder dem Rauschen des Nordwinds auf einem Gletscher in Grönland einen Eid der ewigen Liebe schwören.

Eine Hochzeit ist immer ein schönes, aufregendes und romantisches Ereignis. Dennoch darf man nicht vergessen, dass damit immer auch eine bürokratische Komponente verbunden ist, und zwar eine sehr wichtige. Schließlich hat die Registrierung der Ehe ernsthafte rechtliche Konsequenzen, und Sie müssen sich sehr sorgfältig darauf vorbereiten. Und natürlich gibt es bei einer Hochzeit im Ausland viele rechtliche Feinheiten, die es im Vorfeld zu beachten gilt, um freudige Momente später nicht durch unangenehme Gerichtsverfahren zu überschatten.

Die meisten Länder der Welt erkennen im Ausland eingetragene Eheschließungen offiziell an. Sollten alle materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen nach dem jeweiligen Heimatrecht vorliegen, wird eine im Ausland erfolgte Eheschließung in Deutschland anerkannt.

Allerdings muss beachtet werden, dass es in vielen Staaten Heiratsbeschränkungen gibt. In Indonesien beispielsweise sind Ehen zwischen Vertretern verschiedener Glaubensrichtungen verboten. Und um in Frankreich zu heiraten, müssen Sie mindestens 40 Tage in einer französischen Gemeinde leben. Wenn jemand in dem Paar französischer Staatsbürger ist, müssen Sie außerdem ein spezielles Interview bestehen. In Österreich, Deutschland oder der Schweiz kann die Bearbeitung eines Heiratsantrags mehrere Monate dauern. Generell gilt: Bevor man sich endgültig für ein Land zur Organisation einer Hochzeit entscheidet, sollte man dessen Familienrecht genau studieren, um unangenehme Überraschungen im letzten Moment zu vermeiden.

Der nächste Schritt wird die Erstellung einer Liste der für die Eheschließung erforderlichen Dokumente sein. Auch hier richten sich die Anforderungen nach dem jeweiligen Land. In den meisten Fällen enthält diese Liste jedoch Pässe, Reisepässe, Geburtsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse. Einige Länder verlangen möglicherweise auch Gesundheitszeugnisse (ausgestellt entweder vom Wohnort oder dem Ort, an dem Sie heiraten möchten).

Reisepässe und andere Ausweisdokumente bedürfen keiner zusätzlichen Beglaubigung. Aber auf Geburtsurkunden sowie auf Bescheinigungen von Standesämtern und Krankenhäusern benötigen Sie höchstwahrscheinlich entweder eine Apostille (wenn das Land der Eheschließung ein Mitglied des Haager Übereinkommens von 1961) oder eine konsularische Legalisation. Außerdem müssen sie vom Ort der Eheschließung amtlich übersetzt werden, höchstwahrscheinlich von einem vereidigten Übersetzer.

Nach der Registrierung einer Eheschließung bleibt natürlich keine Zeit für Bürokratie, aber Sie sollten ein wichtiges Verfahren nicht vergessen. Tatsache ist, dass Ihre Heiratsurkunde in Ihrem Heimatland ungültig ist, wenn sie nicht in dem Land legalisiert ist, in dem Sie geheiratet haben. Auch dies kann entweder durch Apostillierung oder durch das Verfahren der konsularischen Legalisierung erfolgen. Es gibt auch Verträge über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten zwischen einzelnen Staaten, aber der Kreis solcher Länder ist normalerweise begrenzt.

Stellen Sie sich darauf ein, dass das Verfahren der Apostille oder konsularischen Beglaubigung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. In manchen Ländern dauert die Beantragung einer Apostille mehrere Monate. In diesem Fall müssen Sie entweder erneut Dokumente holen oder Unternehmen kontaktieren, die Dienstleistungen in diesem Bereich aus der Ferne erbringen.

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass ihre Bürger nach einer Heirat im Ausland dies mitteilen. Bevor Sie eine ausländische Heiratsurkunde bei den staatlichen Behörden Ihres Landes einreichen, muss diese auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise übersetzt werden (je nach Staat durch einen Notar oder einen vereidigten Übersetzer). Diese Verfahren sollten nicht vernachlässigt werden, denn ohne ein vollständig ausgefülltes Dokumentenpaket kann ein Ehepaar leider eine Reihe gesetzlich vorgesehener Rechte nicht nutzen.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenBeschaffung von Urkunden
03 November 2022

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