Die Arbeiten an der Endausgabe des GOST zur Kennzeichnung von Produkten mit „Ampel“ sind abgeschlossen. GOST für die Farbmarkierung von Produkten - die sogenannte Ampel - soll im Oktober eingehen. Es wird davon ausgegangen, dass das neue GOST in den Ländern des Eurasischen Normungsrates (Russland, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) operieren wird.
Die Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Biotechnologie und Lebensmittelsicherheit (FITC – Ernährung) hat die endgültige Fassung des Dokuments bereits vorbereitet. Ihm zufolge informiert die Farbmarkierung auf der Verpackung den Verbrauchern über den Gehalt an Zucker, Salz und Fett in Produkten. Die Warnung, dass ihr Anteil die Norm deutlich überschreitet, ist ein roter Streifen.
Die Hersteller werden die „Ampel“ vorerst freiwillig nutzen, die Marktteilnehmer befürchten jedoch, dass die Kennzeichnung mit der Zeit obligatorisch wird. Dies wird indirekt in der FITC-Ernährung bestätigt: Sie stellten fest, dass der zwischenstaatliche Standard als Grundlage für die Erstellung von Standards in diesem Bereich dienen kann.
Die freiwillige Typkennzeichnung "Ampel" wurde vor einem Jahr eingeführt - am 1. Juni 2018. Am Projekt beteiligten sich zunächst nur Eishersteller. Im Laufe der Zeit sind einige Softdrink-Unternehmen dazugekommen.
Derzeit sind grafische Warnhinweise „Ampeln“ in der für die Ausführung verbindlichen technischen Vorschrift TR ZU 022/2011 "Über Lebensmittelkennzeichnung" nicht vorgeschrieben. Gleichzeitig werden Dokumente des nationalen Normungssystems freiwillig angewendet.