Frankreich hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bedeutende Reformen seiner Apostille-Verfahren durchgeführt. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Prozess der Beglaubigung französischer öffentlicher Dokumente für den internationalen Gebrauch zu rationalisieren und so Effizienz und Zugänglichkeit zu verbessern.
Aktuelles Verfahren
Bis zur Reform lag die Befugnis zur Ausstellung von Apostillen in Frankreich bei den regionalen Berufungsgerichten. Jedes Gericht war für die Beglaubigung der in seinem Zuständigkeitsbereich ausgestellten Dokumente verantwortlich. Beispielsweise muss eine Geburtsurkunde aus Paris vom Pariser Berufungsgericht mit einer Apostille versehen werden. Dokumente von Bundesbehörden wurden vom Pariser Berufungsgericht bearbeitet. Dieses System kann umständlich sein, insbesondere für Personen, die mit mehreren Dokumenten aus verschiedenen Regionen zu tun haben.
Erweiterte Reformen
Ab dem 1. Januar 2025 geht die Zuständigkeit für die Ausstellung von Apostillen in Frankreich von den regionalen Berufungsgerichten auf bestimmte Notariatskammern über. Dieser Schritt spiegelt eine umfassendere Initiative der französischen Regierung wider, Verwaltungsdienste zu modernisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die Reform ist besonders wichtig, da sie das umfangreiche Netzwerk von Notaren in Frankreich nutzt und so eine bessere Zugänglichkeit für Einzelpersonen und Unternehmen gewährleistet, die eine Dokumentenbeglaubigung benötigen.
Unter dem derzeitigen System kommt es bei den Berufungsgerichten aufgrund ihrer begrenzten Verwaltungskapazität und regionaler Beschränkungen häufig zu Verzögerungen. Die Umstellung auf Notarkammern soll diesen Prozess dezentralisieren, Engpässe reduzieren und den Antragstellern ein reibungsloseres Verfahren ermöglichen. Darüber hinaus steht diese Reform im Einklang mit Frankreichs umfassender Agenda zur digitalen Transformation, die darauf abzielt, öffentliche Dienste effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten.
Umsetzungsdetails
Zunächst sind 15 Notarkammern befugt, Apostillen auszustellen. Diese Zahl wird voraussichtlich mit zunehmender Weiterentwicklung des Systems steigen und mehr Regionen in ganz Frankreich abdecken. Die Wahl fiel auf Notariatskammern, da diese über die erforderliche Expertise in der Dokumentenbeglaubigung verfügen und im ganzen Land weit verbreitet sind.
Elektronische und physische Einreichungen
Die Reform führt einen dualen Ansatz für die Bearbeitung von Apostille-Anträgen ein:
Digitale Dokumente
Antragsteller können Anträge online über ein sicheres Portal einreichen. Diese Option ist besonders für Unternehmen und Einzelpersonen von Vorteil, die mit einer großen Menge an Dokumenten zu tun haben, da sie eine schnelle Überprüfung und elektronische Ausstellung von Apostillen ermöglicht.
Physische Dokumente
Für diejenigen, die Papierdokumente einreichen, können Anträge persönlich gestellt oder per Post an die zuständige Notariatskammer geschickt werden. Jede Kammer verfügt über klare Richtlinien für die Vorgehensweise bei physischen Einreichungen.
Überprüfungsprozess
Um die Echtheit von Dokumenten sicherzustellen, haben Notariatskammern Zugriff auf eine zentrale nationale Datenbank mit öffentlichen Unterschriften. Diese von den zuständigen Behörden verwaltete Datenbank dient als primäre Referenz zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit öffentlicher Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und akademischer Diplome.
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Was ist eine Apostille?
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