Die Aktualisierung der Vorschriften ist mit dem Inkrafttreten des technischen Regelwerkes TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von Trinkwasser, einschließlich natürlichen Mineralwassers verbunden. Aus dem technischen Regelwerk TR ZU 021/2011 Über die Lebenssicherheit wird ein Begriff ausgeschlossen, um mit dem bereits erwähnten Regelwerk Überschneidungen zu vermeiden. Es geht hierbei um den Begriff „Trinkwasser für Kindernahrung“.
Außerdem wird das Verzeichnis von Produkten, die der staatlichen Registrierung unterliegen, aktualisiert (Art. 24, Punkt 3). Ab jetzt wird eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung für alle Arten vom Tafelwasser und Heilwasser benötigt (ohne Angabe der Mineralisierungshöhe). Zudem wurden einzelne mikrobiologische Anforderungen für Getränke aktualisiert.
Wichtige Anmerkung: Das technische Regelwerk TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von Trinkwasser, einschließlich natürlichen Mineralwassers hebt andere Anforderung an Trinkwasser nicht auf!
Das technische Regelwerk TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von Trinkwasser, einschließlich natürlichen Mineralwassers tritt am 1 Januar 2019 in Kraft, zusammen mit dem aktualisierten Regelwerk TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit.