Am 28. April endete die Übergangsfrist für Änderungen des Technischen Regelwerkes TR ZU 022/2011 "Über Lebensmittelkennzeichnung". Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Der Rat der Eurarischen Wirtschaftskomission hat die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung konkretisiert, was zu einer besseren Lesbarkeit und Wahrnehmung der Informationen auf den Verpackungen führen soll. Es wurden die Begriffe "Lesbarkeit" und "Verständlichkeit" geklärt, Anforderungen an die Schrifthöhe unterschiedlicher Angaben auf der Verpackung festgelegt sowie Anforderungen an den Namen von Lebensmitteln auf der Verpackung eingeführt.
Beispielsweise werden derzeit Informationen über das Herstellungs- und das Verfallsdatum in einer Schrift mit einer Höhe von mindestens 2 mm angegeben. Und Informationen über Zusammensetzung, Lagerbedingungen, Namen und Standort des Herstellers von Lebensmitteln werden in einer Schrift mit einer Höhe von nicht weniger als 0,8 mm Kleinbuchstaben angeführt.
Bis zum 28. April 2021 war es möglich, Lebensmittel in der EAWU gemäß den bisherigen Anforderungen für ihre Kennzeichnung herzustellen und freizugeben. Nach diesem Datum gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Derzeit müssen neue Anforderungen eingehalten werden.
Der Begriff "Lesbarkeit" bedeutet die Klarheit der in der Markierung verwendeten Schriftart sowie den Kontrast zwischen der Hintergrundfarbe und der Farbe der darauf gedruckten Informationen. Das heißt, dass es möglich sein muss, Angaben ohne Verwendung spezieller optischer Geräte (außer Brillen oder Kontaktlinsen) zu lesen. Der Begriff "Verständlichkeit" stellt die Eindeutigkeit der Übertragung der Bedeutung von Informationen über das Produkt dar. Ab 29. April müssen die Namen von Lebensmitteln in der Bezeichnung enthalten sein und sich in unmittelbarer Nähe davon befinden.