Laut der Regierungsverordnung vom № 1286 vom 2012.12.12 werden ab 18. Januar 2013 bei der Abgabe der Zollanmeldung von Waren in elektronischer Form die Zollabfertigungsgebühren um 25% reduziert. Diese neue Regelung gilt für alle Importgeschäfte, die seit dem 21. August 2012 rechtskräftig sind.
Solche Änderungen sind durch den WTO-Beitritt Russlands möglich geworden.
Es ist zu beachten, dass die elektronische Zollanmeldung in Russland ab 2014 zur Plicht wird. Zurzeit werden bereit 96% der Einfuhrerklärungen in der elektronischen Form abgefertigt.