Am 18. Februar 2016 wurde der Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission № 15 Über Veränderung der Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 „Über das einheitliche EAC Kennzechen in den Mitgliedstaaten der Zollunion“ veröffentlicht.
Die Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 711 legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die EAC Kennzeichnung fest. Die Aktualisierung der Bestimmungen war erforderlich, da die Eurasische Wirtschaftsunion - EAWU auf der Stelle der Zollunion auftritt.
So wurde im gesamten Text das Wort „Zollunion“ durch „Eurasische Wirtschaftsunion“ ersetzt.
Dabei bleibt das "EAC" Zeichen unverändert, obwohl das Zeichen nicht mehr „das Konformitätszeichen der Zollunion“ sondern „Konformitätszeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion“ heißt.
Das EAC Zeichen weist darauf hin, dass die Produkte der Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung unterzogen wurden und den Sicherheitsanforderungen des technischen Regelwerks - TRs ZU der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen.
Der Beschluss tritt am 18. April in Kraft.