Gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation können Anträge auf Anbringung einer elektronischen Apostille (e-Apostille) gemäß den Rechtsvorschriften der zuständigen Behörden, einschließlich über die Website Gosuslugi.ru, gesendet werden. Das Antragsformular wird vom Justizministerium der Russischen Föderation festgelegt.
Der elektronische Antrag selbst wird mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur signiert. Die e-Apostille wird ausgestellt, indem eine elektronische Version der Apostille mit einem zweidimensionalen Strichcode erstellt wird.
Gleichzeitig kann der Antragsteller, der eine e-Apostille angefordert hat, auch eine Apostille in Papierform beantragen. Zu beachten ist, ob das Zielland des Dokumentes eine e-Apostille akzeptiert.
Bisher bietet die Website Gosuslugi.ru nur die traditionelle Form der Erlangung einer Apostille auf Papier an. Nach der Erklärung des Justizministers Russlands Konstantin Tschutschenko wird die elektronische Apostille in der Russischen Föderation im Juli jedoch in vollem Umfang in Umlauf gebracht.