Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation regelt die Verwendung einer Apostille zwischen Mitglieds- oder Vertragsstaaten des Übereinkommens. Das E-Apostille-Verfahren wurde im Einklang mit den Erfordernissen der technologischen Entwicklung von der Haager Konferenz 2006 und den United States National Notaries Association initiiert.
Eine E-Apostille bedeutet, dass die Echtheitsbeglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden elektronisch und nicht in der Papierform erfolgt. Die E-Apostille hat eine sichere elektronische Signatur und ein Datum. Die Gültigkeit einer E-Apostille kann online in einem offiziellen e-Register überprüft werden, in dem die Identifikationsnummer der E-Apostille überprüft werden kann.
Auf dieser Weise sollen Fälschungen im amtlichen Dokumentenverkehr vorgebeugt werden. Das Verfahren wird als sicherer, schneller und umweltfreundlicher betrachtet. Ab 2021 führen 41 Länder E-Apostille durch, darunter die meisten Staaten in Südamerika und einige US-Bundesstaaten. Lettland, Kolumbien, Armenian und Belgien bieten nur die E-Apostille an. Russland hat einen Entscheidungsentwurf für das E-Apostille-Verfahren im Jahr 2020 vorbereitet. Dieses Verfahren wird jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Deutschland hat die E-Apostille noch nicht eingeführt und akzeptiert auch keine E-Apostille. Auch während der Covid-Pandemie wurden alle Beglaubigungen mit Apostille in Papierform abgewickelt. Daher müssen die für Deutschland bestimmten Dokumente mit einer Apostille in Papierform versehen werden.
Obwohl die Türkei eine Apostille elektronisch ausstellt, ist die PTT in der Türkei die zwischengeschaltete Firma, die das Verfahren abwickelt. Derzeit wird die elektronische Apostille nur für Strafregister und Gerichtsentscheidungen in der Türkei erstellt. Die Dokumente, für die eine E-Apostille vom Justizministerium und vom Innenministerium bearbeitet wird, werden elektronisch über PTT übermittelt. Somit kann der Antragsteller von überall auf der Welt auf diese Dokumente zugreifen.
Aus diesem Grund ist es wichtig zu berücksichtigen, in welcher Form die Apostille im Zielland des ausländischen Dokumentes vorgelegt werden muss. Im Zweifelfall empfehlen wir Ihnen sich bei der zuständigen Behörde im Zielland zu erkundigen, ob eine E-Apostille akzeptiert wird. Schmidt & Schmidt wird Ihnen gerne die gewünschte Apostille aus mehr als 140 Ländern zur Verfügung stellen.