Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat auf einer Sitzung am 22. April beschlossen, das Technische Regelwerk TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" zu ändern. Die Änderungen umfassen die Begriffe des Technischen Regelwerkes, den Gültigkeitsbereich des TRs sowie technische Korrekturen.
Gemäß den Änderungen ist es nicht mehr erforderlich, eine Sicherheitsbetrachtung zu erstellen, weil die erforderliche technische Dokumentation, die für Ausstellung der EAC Zertifikate oder EAC Deklarationen notwendig sind, schon Informationen aus der Sicherheitsbetrachtung enthalten.
Folgende Ausrüstung ist vom Gültigkeitsbereich des Technischen Regelwerkes ausgenommen:
- Wasserversorgungsnetze mit einer Temperatur von 110 ° C und weniger sowie Triebwasserleitungen und ihre entsprechenden Teile
- Heizgeräte und Rohrleitungen bei der Wasserheizung in Gebäuden und Bauwerken
- Ausrüstungen und Ausrüstungsgegenstände zur Versorgung der Motoren mit gasförmigem Kraftstoff (komprimiertes Erdgas, Flüssiggas, Flüssigerdgas, Dimethylether), die speziell für die Verwendung in Radfahrzeugen entwickelt wurden
- Rohrhalterungssysteme und ihre Elementen
Das Dokument tritt in 180 Kalendertagen ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des Beschlusses des Rates der eurasischen Wirtschaftskommission in Kraft.