Am 30. April 2021 hat eine öffentliche Diskussion über die Entwürfe der Änderungen im TR ZU 007/2011 "Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche" in Russland begonnen. Die Diskussion soll am 30. Juli 2021 enden.
Gemäß dem Entwurf müssen Formen und Schemas der Konformitätsbewertung sowie Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt werden. Als Grundlage dafür dienen einheitliche Schemas der Konformitätsbewertung, die durch den Beschluss Nr. 44 des Rates der Europäischen Kommission vom 18. April 2018 angenommen wurden.
Darüber hinaus wurden die Bestimmungen im Technischen Regelwerk überarbeitet. Dies wurde in den Anforderungen des Protokolls über die Technische Regelwerke in der EAWU vorgeschrieben. Daher werden aus dem Artikel 2 "Definitionen" folgende Begriffe ausgeschlossen: “Inverkehrbringen“, “Hersteller“, “Importeur“ und “Bevollmächtigte Person“.
In der neuen Ausgabe werden zwei Artikel aus dem Technischen Regelwerk verändert: Artikel 10, der die Grundsätze für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen festlegt, und Artikel 12, der das Konformitätsbewertungsverfahren darstellt.
In dem Artikel 10 wird die Anwendung von Standards aus den Dokumenten, die gemäß dem TR ZU 007/2011 angenommen wurden, detailliert beschrieben.
In dem Artikel 12 bleiben Schemas der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung und staatlicher Registrierung unverändert. Jedoch werden folgende Bezeichnungen für die staatliche Registrierung eingeführt:
- 1р - für Produkte, die im Hoheitsgebiet der EAWU hergestellt werden
- 2p - für Produkte, die außerhalb der EAWU hergestellt werden
In dem Entwurf der Änderungen werden die Anforderungen an die für die Konformitätsbewertung erforderlichen Dokumente sowie das Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt.
Die tatsächlichen Listen der Produkte, für die eine Konformitätsbescheinigung erforderlich ist, sind von dem Entwurf nicht betroffen.
Die neue Version von TR ZU 007/2011 soll erst nach 6 Monaten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des Beschlusses in Kraft treten. Sollte die Konformitätsbescheinigung vor Inkrafttreten der Änderungen ausgestellt werden, muss keine neue Konformitätsbescheinigung ausgestellt werden.