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Brüssel führt Einschränkungen für chinesische und russische Stahlhersteller ein

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 Einfuhr von Stahl aus Russland

Am 28. April verabschiedete die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2016/670 und verschärfte damit die Einschränkungen für die Einfuhr von Stahl aus Russland und China. Diese neue Regelung wird bis Mai 2020 gelten. Für die Lieferungen von Profilstahl, Rohren und sonstigen Stahlerzeugnissen werden die Importeure eine Lizenz in der EU beantragen und die Aufsichtsbehörden vorläufig über Einfuhrmengen informieren müssen. Der Lizensierung unterliegen alle Lieferungen von Stahlerzeugnissen über 2,5 Tonnen.

Die Lizenz wird für vier Monate erteilt und kann für den gleichen Zeitraum verlängert werden. Die Verordnung tritt nach 21 nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Europäische Kommission teilte bereits am 16. März mit, dass die Einschränkungen für die Einfuhr von Stahlerzeugnissen aus China eingeführt werden können. Die EU-Kommission begründete diese Entscheidung in der Pressemitteilung mit der Notwendigkeit die einheimische Stahlindustrie zu unterstützen um die Arbeitsplätze zu erhalten und das Dumping chinesischer Billigwaren zu verhindern. In der Pressemitteilung wurde darauf hingewiesen, dass die Produktion von Profilstahl 1,3% des EU BIPs beträgt und 328 000 Menschen in dieser Industrie beschäftigt sind.

Zuvor ersuchten die Vertreter von Deutschland, Frankreich und der Vereinigten Königreich die Europäische Kommission den europäischen Stahlmarkt von chinesischen und russischen Importen zu schützen. Insbesondere wurde auf erhebliche Personalabbau in der Stahlindustrie hingewiesen. Seit 2008 sank die Anzahl der Beschäftigten in der EU in der von Profilstahl Produktion um 85 Tausend.

Es wurden in der EU bereits 37 verschiedene Schutzmechanismen eingeführt, die den Zugang zum Stahlmarkt beschränken, unter dessen ist die Erhöhung von Einfuhrzölle auf Stahlimporte aus Russland und China im Februar 2015.

2014 beliefen sich die Profilstahlimporte in die EU auf 18,7 Millionen Tonnen.

Russische und chinesische Stahlproduzenten sind der Meinung, dass die Einführung von Schutzzöllen und Lizenzen auf Stahlerzeugnisse gegen den WTO-Regeln verstößt und die wird im Rahmen der WTO angefochten werden.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ImportStahlEuropäische Kommission
10 Mai 2016

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