Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an mit Gas betriebenen Geräte zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, Umwelt, Eigentum.
Des Weiteren dient es sowohl der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher, als auch der Sicherstellung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung.
Das Technische Regelwerk TR ZU 016/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an mit Gas betriebene Geräte auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Verabschiedet am 09. Dezember 2011
In Kraft getreten am 15. Februar 2013
Mit Gas betriebene Geräte dürfen erst dann auf den Markt Russlands und der EAWU, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt wurde.
Das TR ZU 016/2011 stellt das Gegenstück zur Richtlinie der EG 2009/142/EG über Gasverbrauchseinrichtungen dar.
Anwendungsbereich des TR ZU 016/2011
Unter den Anwendungsbereich des TR ZU 016/2011 fallen:
- Ausrüstungen, die zur Lebensmittelzubereitung, Beheizung, Warmwasserversorgung bestimmt sind inkl. Ausrüstungen, als Bestandteile von Kombimaschinen
- Blockartige Brennautomaten und gasbetriebene Ausrüstungen mit blockartigen Brennautomaten, welche nummerisch im Regelwerk aufgezählt sind
- Geräte, die für den Ausrüstungseinbau vorgesehen sind, sich unabhängig von dieser im Umlauf befinden und im Regelwerk aufgezählt sind u.a. Steuergeräte, Regler und Sicherheitsvorrichtungen
Verzeichnis der Gasverbrauchseinrichtungen, die unter Wirkung des technischen Regelwerks fallen: | Konformitätsbescheinigung |
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Gasheizung (Heizgeräte u.a. kombinierte mit Wasserkreislauf, Konvektoren, Kaminöfen, Warmluftheizung, Klimaanlagen mit eingebauten Gas-Warmlufterzeuger) | EAC Zertifikat |
Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet werden | EAC Zertifikat |
Gasbeheizte Vorrats-Wasserheizer | EAC Zertifikat |
Tragbare Gas-Heizgeräte und Dreifuß (Tourismus) | EAC Deklaration |
Gaslampe | EAC Deklaration |
Gas-Heizkessel (Leistung bis 1000 kW) | EAC Zertifikat |
Gas-Heizkessel (Leistung über 1000 kW) | EAC Zertifikat |
Geräte zu Verwendung in den Großküchen (Kochkessel, Küchenöfen, Rösteinlagen, Fritteusen, Thekenkessel / Suppenkessel etc.) | EAC Zertifikat |
Gas betriebene Lufterhitzer mit Wärmerückgewinnungsfunktion | EAC Zertifikat |
Blockheizkraftwerk | EAC Zertifikat |
Druckminderer | EAC Zertifikat |
Gasdruckregler | EAC Zertifikat |
Vorrichtung für automatische Zündung | EAC Deklaration |
Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen | EAC Deklaration |
Flexible Leitungsverbindungen | EAC Zertifikat |
TR ZU 016/2011 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 016/2011 gilt für nicht industrielle mit Gas betriebene Geräte.
Das Technische Regelwerk TR ZU 016/2011 findet keine Anwendung für:
- Dampfkessel mit Druck bis 0,07 MPa und Heizkessel mit Temperaturen bis 115 °С
- Ausrüstungen, die zur Verwendung bei industriellen Verfahren und in Industrieanlagen vorgesehen sind, mit Ausnahme von gasbetriebenen Ausrüstungen, welche im Anhang 1 des TR ZU 016/2011 aufgezählt sind
- Ausrüstungen, welche Gas als Motorkraftstoff verwenden
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten erfolgt zwingend und in folgenden Formen:
Auf Wunsch des Antragstellers kann die EAC Deklarierung mit der EAC Zertifizierung ersetzt werden. Dies kann dann relevant werden, wenn dem Antragsteller eigene Nachweise fehlen oder diese nicht ausreichend sind um den Beweis der Einhaltung der Anforderungen mit diesem Technischen Regelwerkes zu erbringen.
Die EAC Konformitätsbewertung von mit Gas betriebenen Geräten erfolgt nach einem der drei Verfahren, nach Wahl des Antragstellers: für die Chargen Produktion, für die Einzellieferung und für die Serienproduktion.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Technische Beschreibung und Dokumentation
- Bedienungsanleitung
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Montagezeichnung
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 016/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist sowohl auf jede gasbetriebene Einheit, als auch auf die entsprechenden Betriebsdokumente anzubringen. Erlaubt ist auch die ausschließliche Anbringung der Kennzeichnung an der Verpackung und den entsprechenden Betriebsdokumenten, wenn eine Kennzeichnung der gasbetriebenen Ausrüstung unmöglich ist. Hierbei muss die Kennzeichnung derart an der gasbetriebenen Ausrüstung erfolgen, dass diese während des gesamten Gebrauchszyklus problemlos erkennbar und lesbar ist. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Ausrüstung den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.
Geltungsdauer des Zertifikats
Die Gültigkeit der Konformitätsbescheinigung für Serienanfertigung gasbetriebener Geräte beträgt 3 Jahre.
Text von TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten in Russisch