Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Brasilien an.
Die Föderative Republik Brasilien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung 2015 beigetreten. Dokumente aus Brasilien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Brasilien der Nationale Rat der Justiz (CNJ).
Die Dokumente, die von Behörden und anderen autorisierten Strukturen Brasiliens in portugiesischer Sprache ausgestellt wurden, können legalisiert werden.
Bei der Legalisierung von Dokumenten in Brasilien werden Herkunft und Echtheit überprüft. Nach diesem Verfahren wird eine spezielle Bescheinigung ausgestellt, die mit dem Dokument geheftet ist.
Apostille in Brasilien ist eine viereckige Bescheinigung mit einer Seitengröße von mindestens 9 Zentimetern in Portugiesisch, Englisch und Französisch, die die obligatorische Überschrift „Apostille“ und eine Verweisung auf Haager Übereinkommen von 1961 in Französisch enthält (Convention de La Haye du 5 octobre 1961). Der Inhalt des Stempels ist im Haager Übereinkommen festgelegt.
Mit einer Apostille können in Brasilien folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.