Wir bieten Ihnen Handelsregisterauszüge aus Swasiland mit Apostille und Übersetzung.
Das Königreich Swasiland, seit dem 19. April 2018 offiziell umbenannt in Königreich Eswatini, ist ein Binnenstaat in Südafrika. Die Staatsform ist eine absolute Monarchie, das Staatsoberhaupt ist der König. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Lilangeni verwendet. In Swasiland wird Englisch und siSwati gesprochen. Swasiland gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, des Commonwealth of Nations, der AKT-Gruppe und anderer internationaler Organisationen.
Die Stützen der Wirtschaft sind Dienstleistungen und Industrie (47% und 45% des BIP), aber fast 75% der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft beschäftigt. Die Arbeitslosigkeitsrate beträgt mehr als 40% der Bevölkerung, und ca. 69% leben unter dem Existenzminimum. Südafrika ist der wichtigste Außenhandelspartner Swasilands. Zu den größten Problemen in Swasiland gehören HIV-Infektionen. Die Rate der HIV-Infizierten von Swasiland ist die höchste der Welt (26,1% nach den Angaben 2007).
Swasiland hat ein gemischtes Rechtssystem. Wie in anderen afrikanischen Staaten wurde es vom römisch-holländischen, englischen und afrikanischen ungeschriebenen Recht beeinflusst.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 2009 und anderen Rechtsakten reguliert. Das Ministerium für Justiz, Industrie und Handel ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig.
Teilweise kann die Eintragung online durchgeführt werden. Ausländische Unternehmen werden obligatorisch umregistriert.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registriernummer
- Business-Nummer
- Registrierungsdatum
- Rechtsform
- Status
- Angaben zu der registrierenden Behörde
- Direktoren
- Sekretär
- Geschäftsführer
- Wirtschaftsprüfer
- Aktienkapital
- Andere
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Swasiland | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für einen Auszug aus Swasiland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Swasiland zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Aus dem Handelsregister können auch Jahresabschlüsse, Zertifikat über Registrierung und Register der Aktionäre und Direktoren bezogen werden.
Folgende Unternehmen können in Swasiland registriert werden
- Public company
- Private company
- Foreign company
Die Unternehmen in Swasiland können «unbegrenzt», «begrenzt» und «begrenzt auf Memorandum» haften.
Außerdem dürfen in Swasiland nicht kommerzielle Organisationen arbeiten.
Apostille aus Swasiland
Wenn Sie swasiländische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Swasiland ist seit 1994 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Swasiland für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Swasiland | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Swasiland | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Swasiland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |