Im Zuge der fortschreitenden digitalen Transformation des Gesellschaftsrechts der Europäischen Union kommt es zu einer deutlichen Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit der Legalisierung und Übersetzung von Dokumenten. Eine neue Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen der Digitalisierungsrichtlinie II zielt auf die Einführung einer digitalen EU-Vollmacht, die gegenseitige Anerkennung amtlicher Dokumente ohne erneute Legalisierung oder Apostille sowie den Wegfall von Übersetzungspflichten bei Authentifizierung über EU-Vertrauensdienste ab.
Ukrainische Bürger, die sich im Ausland aufhalten, haben nun die Möglichkeit, notarielle Dienstleistungen über das Internet in den Botschaften und Konsulaten der Ukraine zu beantragen. Das berichtet das Nachrichtenportal Strana unter Berufung auf den ukrainischen Außenminister Andrij Sybiha.
Mit einem neuen Erlass wurde die Liste der Medizinprodukte mit Messfunktion sowie ein neues Verfahren für deren Prüfung festgelegt. Für die staatliche Registrierung und den Marktzugang dieser Medizinprodukte sind Messmittelzulassung (Pattern Approval Certification verpflichtend.
Ab dem 1. September 2025 treten in Kraft neue Anforderungen an die technischen Unterlagen, die für die Registrierung eines Medizinproduktes erforderlich sind.
Israel stellt seine diplomatischen Einrichtungen und konsularischen Dienste im Ausland wieder her. Dies geht aus Medienberichten und offiziellen Webseiten der Botschaften hervor.
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