Am 6. April 2013 ist der Beschluss Nr. 28 „Über zertifizierungspflichtige Produkte für Kinder“ des Verwaltungsrates der Eurasischen Wirtschaftskommission in Kraft getreten.
Laut dem Beschluss alle Waren, die in der Liste erfasst sind, bedürfen die Bestattung der Konformität mit technischen Vorschriften „über Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche“ der teilnehmenden Länder der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland. Das heißt dass die Vorlage eines Zertifikates der Zollunion bei Zolleinfuhranmeldung pflichtig ist.
Das Gesetz „Über das Bundes-Vertragssystem" wurde 22. Marz 2013 in der dritten und letzten Lesung verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Das neue Gesetz soll das aktuelle Gesetz Nr. 94 der Russischen Föderation "Über die Auftragsvergabe bei der Lieferung von Waren und der Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" ersetzen.
Zurzeit wird in Kasachstan, Weißrussland und Russland ein gemeinsames automatisiertes System der Zollverfahren und Dokumentenverwaltung entwickelt, was die bestehende Probleme in diesem Bereich lösen soll. Die Vertragspartner bemühen sich aktiv, um die digitale Signatur zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion einzuführen und die existierende nationale Systemen auf neuem Niveau miteinander zu verknüpfen.
Der Ausschuss für Wirtschaft hat in seiner Sitzung der unteren Kammer des Parlaments vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in der Plenarsitzung am 12. März zu verabschieden, so dass das Gesetz „Über das Bundes-Vertragssystem" schon Anfang 2014 in Kraft treten könnte. Allerdings muss die russische Regierung dafür noch zusätzlich mehr als 30 Verordnungen verfassen.
Das Abkommen über die Zollkontrolle von Waren innerhalb der Grenzen der Zollunion wurde in Moskau am 22. Juni 2011 unterzeichnet. Weißrussland und Kasachstan ratifizierten das Abkommen bereit im Jahre 2012. Laut diesem Abkommen werden die Zollkontrolle von Waren von russisch-weißrussischen und russisch-kasachischen Grenze zur Außengrenze der Zollunion verschoben, was das doppelte Zollkontrollen beseitigen soll und Beförderungskosten reduzieren wird.
Gemäß dem Beschluss der Kommission der Zollunion №825 vom 18.10.2011 wurde für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) nun in der Zollunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan ein Technisches Reglement vereinbart. Es wird am 15. Februar 2013 in Kraft treten.