Eurasische Wirtschaftskommission veröffentlichte Kommentare zu den Veränderungen in der Zollabwicklung, die im neuen Zollkodex der EAWU verankert sind.
Unter den wichtigsten Neuerungen können folgende erwähnt werden:
- Nach den neuen Regelungen müssen die Papiere, auf derer Grundlage die Zollanmeldung durchgeführt wird, dem Zollbeamten nicht mehr vorgelegt werden. Diese Dokumente müssen trotzdem vorhanden sein. Sie können im Zweifelsfall benötigt werden.
- Zollanmeldung wird in elektronischer Form erfolgen. Eine Anmeldung in Papierform ist nur für folgende Fälle möglich:
- Beim Transit
- Wenn die Waren für Eigengebrauch eingeführt werden
- Für die Waren, die mit der internationalen Post verschickt werden - Die Zollabwicklung an der Grenze soll schneller werden. Für die Verzollung der Waren sind nun 4 Stunden eingeplant. Es ist darauf zurückzuführen, dass eine Einfuhranmeldung automatisch im Informationssystem registriert wird. Momentan werden für die Zollformalitäten an der Grenze 24 Stunden benötigt.
- Das elektronische Informationssystem soll alle Entscheidungen treffen. Das soll die Fehler durch Faktor Mensch ausschließen.
- Alle Unterlagen müssen nur einmal eingereicht werden. Auf diese Dokumente werden dann alle Kontrollstellen Zugriff haben.
- Alle anderen Normen, die zur Verbesserungen im Zollbereich führen, werden durch Beschlüsse der Eurasischen Wirtschaftskommission verabschiedet. Neben dem neuen Zollkodex treten mehr als 20 Beschlüsse in Kraft.