Das Register der wirtschaftlich Berechtigten ist eine Datenbank, die Informationen über den letztendlichen Berechtigten eines Unternehmens (eine natürliche Person) oder eine komplexe Unternehmensstruktur enthält.
Im Gegensatz zu Offshore-Gerichtsbarkeiten sind die Register europäischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung häufig öffentlich.
In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML 5) haben europäische Länder nacheinander die Register der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist gemäß der EU-Richtlinie eine natürliche Person, die direkt oder indirekt das Unternehmen führt und einen Anteil von mehr als 25% an dem Unternehmen besitzt. Die EU behält sich das Recht vor, einen niedrigeren Prozentsatz der Aktien festzulegen.
Sollte es unmöglich sein, den wirtschaftlich Berechtigten auf der Grundlage des Aktienanteils zu bestimmen, wird die Person, die die höchste Führungsposition innehat, als solche anerkannt.
Der wirtschaftliche Berechtigte in Treuhandgesellschaften, privaten Stiftungen und ähnlichen Strukturen ist der Gründer, Treuhänder und andere Personen, die die Kontrolle über die Institution ausüben.
Darüber hinaus hat die EU vor, die Register der wirtschaftlich Berechtigten zusammenzuführen und ein Programm zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) zu erstellen. Das Programm, das vom Europäischen Parlament am 10. Juli 2020 genehmigte wurde, sieht die Vereinheitlichung der europäischen Register der wirtschaftlich Berechtigten in ein einziges Register vor. Unternehmen und Länder, die sich weigern die neuen Richtlinien einzuhalten, sowie Länder mit einem hohen Risiko für Geldwäsche sollten sofort auf die schwarze Liste gesetzt werden. Gleichzeitig impliziert dieses Programm die Zusammenarbeit mit den Organisationen und Ländern, die Reformen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchführen.
Derzeit interpretieren die EU-Mitgliedstaaten Richtlinien hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche (AML) unterschiedlich. Daher hat die Europäische Union vor viele Prozesse zu vereinheitlichen, um die Möglichkeiten der Geldwäsche durch das europäische Bankensystem zu verhindern.
Britische Überseegebiete
Die britische Regierung hat einen Entwurf einer Richtlinie vorbereitet, die die Darstellung von Informationen in den Registern der wirtschaftlich Berechtigten in den Überseegebieten regeln soll. Bis 2023 sollen die Register der wirtschaftlich Berechtigten in den britischen Überseegebieten öffentlich gemacht werden.
In einigen der 14 Gebiete unter britischer Souveränität wurden die Register bereits eingeführt, sind jedoch noch nicht öffentlich gemacht worden.
Auf den Britischen Jungferninseln ist das Register der wirtschaftlich Berechtigten, bereits seit drei Jahren in Betrieb aber noch nicht öffentlich zugänglich. Die Suche wird jedoch innerhalb von der sicheren Datenbank namens BOSS durchgeführt. Darüber hinaus hat die Regierung von den Britischen Jungferninseln bereits angekündigt, dass solche Daten demnächst öffentlich gemacht werden sollen.
In Gibraltar wird ein Register der wirtschaftlich Berechtigten seit 2018 geführt, ist aber ebenfalls noch nicht veröffentlicht.
Frankreich
Das französische öffentliche Register von Treuhandgesellschaften besteht seit 2013 und wurde im Rahmen eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerbetrug sowie schwerer Wirtschafts- und Finanzkriminalität eingeführt. Das Register enthält Informationen, die die französischen Steuerbehörden von Treuhandgesellschaften und Treuhändern erhalten.
Seit 2011 müssen alle Treuhandgesellschaften, bei denen mindestens einer der Treuhänder, Gründer oder Begünstigten in Frankreich steuerpflichtig ist oder bei denen in Frankreich ansässige Vermögenswerte zur Verfügung stehen, gemäß dem Artikel 1649 AB der französischen Abgabenordnung eine besondere Erklärung bei den französischen Steuerbehörden einreichen. Diese Informationen sind ebenfalls im Register enthalten und bald für alle, die Interesse daran haben öffentlich zugänglich sein werden.
Griechenland
Das Gesetz zur Einführung des Registers der wirtschaftlich Berechtigten wurde bereits 2018 verabschiedet, jedoch 2019 geändert. Das Finanzministerium hat mit dem Dekret vom 28. Februar den 03. März 2020 als offizielles Startdatum des Registers genannt.
Von nun an müssen alle juristischen Personen, die in Griechenland registriert sind oder steuerpflichtige Geschäftstätigkeiten ausüben, ein eigenes Register führen. Dieses Register muss die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten enthalten. In Zukunft übermitteln juristische Personen diese Informationen durch einen speziellen Dienst (GSIS) an das Hauptregister.
Vereinigtes Königreich
Bereits am 25. Juni 2014 wurde im Vereinigten Königreich ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung eines offenen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (PSC Register - Register of People with significant Control) im Vereinigten Königreich vorsah. Das Hauptunterscheidungsmerkmal des Registers im Vereinigten Königreich liegt in seiner Transparenz. Jede interessierte Person kann die erforderlichen Informationen im Register finden. In Ausnahmefällen können einige Informationen verborgen werden, wenn eine ernsthafte Bedrohung für das Leben oder die Wahrscheinlichkeit von Gewalt besteht.
Unternehmer, die ein Geschäft in Großbritannien führen möchten, müssen ebenfalls dem oben genannten Gesetz folgen. Die folgenden Eigentumsformen fallen unter das Gesetz:
- Aktiengesellschaften
- Englische LLPs (Limited Liability Partnerships)
- Schottische SLPs (Scottish Limited Partnerships)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- EU-Unternehmen
Die einzige Ausnahme ist LP (Limited Partnership).
Die folgenden Informationen über die Personen werden offengelegt:
- Vorname und Nachname
- Geburtsmonat und -jahr
- Staatsbürgerschaft
- Land des Wohnsitzes
- Adresse für den Versand der Korrespondenz
- Startdatum der Kontrolle
- Grund der Kontrolle
Irland
Am 2. März 2019 wurde es in Irland ein Gesetz (Statutory Instrument Nr. 110 (SI 110) von 2019) verabschiedet, gemäß welchem ein zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten von irischen Unternehmen eingeführt.
Durch SI 110 wurden in Irland die Anforderungen 4 und 5 der EU-Richtlinien zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung umgesetzt (Richtlinie 2015/849/EU und Richtlinie 2018/843/EU).
Folgende Personen sind in Irland als wirtschaftliche Berechtigten anerkannt:
- Personen, die direkt oder indirekt (über andere juristische Personen) mehr als 25% der Anteile, Aktien oder Stimmrechte eines irischen Unternehmens besitzen
- Personen, die das Top-Management des Unternehmens vertreten (für den Fall, dass niemand mehr als 25% der Anteile, Aktien oder Stimmrechte eines irischen Unternehmens besitzt oder wenn Zweifel daran besteht, dass sie die wirtschaftlich Berechtigten sind)
Am 15. November 2016 wurde in Irland die Anforderung eingeführt, dass Unternehmen das Register wirtschaftlich Berechtigter erstellen und führen sowie die darin enthaltenen Informationen aktualisieren müssen.
Die folgenden Informationen werden im Register zur Verfügung gestellt:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Staatsbürgerschaft
- Wohnanschrift
- Berechtigung des Eigentums
- Start- und Enddatum des Eigentums
Italien
In Italien wurde 2015 ein Ausschuss eingerichtet, der Empfehlungen für die Umsetzung der vierten EU-Richtlinie erarbeiten sollte. Seit dem 4. Juli 2017 verfügt Italien über ein Gesetzesdekret (Decreto Legislativo Nr. 90/2017). Damit wurden die Bestimmungen der EU-Richtlinie in italienisches Recht umgesetzt.
Gemäß diesem Gesetz müssen juristische Personen Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten an das italienische Handelsregister senden. Neben den gesetzlich festgelegten staatlichen Behörden können Einzelpersonen gegen Zahlung den Zugang zu diesen Informationen erhalten. Das Gesetz beschränkt jedoch die Gründe, aus denen diese Informationen Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden können. Die Informationen dürfen beispielsweise in folgenden Fällen vorgelegt werden: wenn sie zum Schutz im Rahmen des gerichtlichen Prozesses gebraucht werden oder wenn es spezifische und dokumentierte Gründe gibt, um zu anzuzweifeln, dass der rechtmäßige Berechtigte mit dem tatsächlichen übereinstimmt.
Kroatien
Das Register der wirtschaftlich Berechtigten wurde 2019 eingeführt. Das Register wird von der Finanzaufsichtsbehörde (Financial Agency, FINA) geführt.
Das Register enthält Informationen über die letztendlichen wirtschaftlich Berechtigten aller in der Republik Kroatien registrierten juristischen Personen in elektronischer Form. Darüber hinaus sind ebenfalls Informationen über die letztendlichen wirtschaftlich Berechtigten von Treuhandgesellschaften und gleichwertigen Strukturen zugänglich.
Abhängig von der Art der juristischen Person und der Komplexität der Eigentümerstruktur ist es erforderlich, Informationen über das letztendliche wirtschaftliche Eigentum in das Register einzutragen, insbesondere Informationen über die Art und den Umfang des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentums.
Lichtenstein
Am 1. August 2019 trat in Liechtenstein das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten inländischer Rechtsträger in Kraft.
Jetzt müssen Treuhand-Anbieter und andere entsprechende Personen dem Justizministerium Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung stellen. Das Register wird auf Deutsch geführt und die darin enthaltenen Informationen sind nicht öffentlich einsehbar.
Folgenden Stellen werden Informationen im Register zur Verfügung stehen:
- den Behörden: Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Stabsstelle (FIU)
- Staatsanwaltschaft u.a.
- Due Diligence-Behörden (einschließlich Banken)
- An Dritte aufgrund eines besonderen Antrags
Luxemburg
Nach der Verabschiedung der vierten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche (4AMLD) im Jahr 2017 sind nach luxemburgischem Recht alle Unternehmen dazu verpflichtet, die Endbegünstigten zu identifizieren und die entsprechenden Informationen an das luxemburgische Unternehmensregister (Luxembourg Business Register, LBR) übermitteln. Danach werden diese Informationen im Register der wirtschaftlich Berechtigten veröffentlicht.
In dem luxemburgischen Gesetz über das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Registre des Bénéficiaires Effectifs (RBE) werden unterschiedliche Strukturen, Formen und Arten von Unternehmen aufgelistet.
Sowohl Unternehmen als auch Partnerschaften unterliegen diesem Gesetz, unabhängig davon, ob sie reguliert sind oder nicht. Dies betrifft Unternehmensformen wie: SA, SCA, Sàrl, SCS, SCSp, SE, SNC, GIE, SAS, SC.
Die Gesetzgebung gilt auch für Investmentfonds. Betroffen sind dabei Strukturen wie z.B. UCITS, Part II Fund, SIF, SICAR, RAIF und andere Arten von AIF. Der Fonds “A fonds commun de placement” (FCP) sowie ausländische Tochtergesellschaften von Handelsunternehmen und öffentlichen Organisationen unterliegen ebenfalls dem neuen Gesetz.
Die folgenden Informationen werden dem Register zur Verfügung gestellt:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Kennzahl
- Staatsbürgerschaft
- Land des Wohnsitzes
- Berechtigung des Eigentums
Malta
Am 20. Dezember 2017 wurde in Malta das Gesetz zur Einrichtung des Registers der wirtschaftlich Berechtigten gemäß der EU-Richtlinie 2015/849 veröffentlicht.
Jedes Jahr müssen alle Unternehmen dem Verwalter des Registers Informationen zum BO und den Daten von jeglichen Änderungen vorlegen. Die Liste mit Informationen müssen von dem Direktor des Unternehmens oder seinem Assistent unterschrieben werden. Das Unternehmen, seine Leitungsgremien, Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigten sind für die Einhaltung des Gesetzes zuständig.
Der Zugang zum Register der wirtschaftlich Berechtigten in Malta wird ausschließlich folgenden Institutionen ermöglicht: der Financial Intelligence Analysis Unit (The Financial Intelligence Analysis Unit), den nationalen Steuerbehörden und anderen zuständigen nationalen Behörden, die sich mit der Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auseinandersetzen.
Dieser Zugang ist unbegrenzt möglich und benötigt keine Anmeldung. Auf das Register können auch Einzelpersonen oder Organisationen zugreifen, die hinsichtlich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung die erforderliche Aufsicht über die Sicherheit ausüben.
Auf schriftliche Anfrage kann jede Person oder Organisation auf das Register zugreifen. Der Grund für die Anfrage muss jedoch staatliche Interesse vertreten und mit der Verhinderung, Aufdeckung und Beseitigung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen.
Die folgenden Informationen werden dem Register zur Verfügung gestellt:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Identifikationsnummer
- Staatsbürgerschaft
- Land des Wohnsitzes
- Berechtigung des Eigentums
Niederlande
Am 23. Juni 2020 verabschiedete das niederländische Parlament das Gesetz Nr. 35179 zur Einrichtung eines Registers der wirtschaftlich Berechtigten. Die Niederlande sollten bereits 2017 ein Register der wirtschaftlich Berechtigten gemäß der EU-Richtlinie 2015/849 (4AMLD) einführen. Jedoch wurde diese Anforderung erst drei Jahre später erfüllt.
Einige Daten im Register werden öffentlich zugänglich sein. Die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD) verpflichtete die Niederlande und andere EU-Länder dazu, bis Ende Januar 2020 auch das Register der wirtschaftlich Berechtigten von Treuhandgesellschaften und ähnlichen Strukturen einzuführen.
Gemäß der Richtlinie AML5D werden die geltenden Bestimmungen früherer EU-Richtlinien hinsichtlich der Treuhandgesellschaften geändert und erweitert. Beispielsweise werden derzeit alle Arten von Treuhandgesellschaften verpflichtet, ebenfalls Informationen zu registrieren. Früher galt diese Verpflichtung ausschließlich für den Direkttrust (beidseitige Willenserklärung als Grundlage der Treuhandschaft).
Bei Treuhandgesellschaften und Stiftungen gibt es kein Merkmal, um eine natürliche Person als einen wirtschaftlich Berechtigten zu bezeichnen. Das heißt, alle wirtschaftliche Berechtigten werden im Register angegeben, und nicht nur diejenigen, die 25% der Aktienanteile besitzen.
Schweden
Am 1. August 2017 trat in Schweden ein neues Gesetz in Kraft. Gemäß diesem Gesetz sind die natürlichen Personen derzeit verpflichtet, dem schwedischen Dienst für die Unternehmensregistrierung (Bolagsverket) Informationen über ihre wirtschaftliche Berechtigten zur Verfügung zu stellen. Damit wurde die vierte EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche umgesetzt.
Die Verpflichtung zur Registrierung des wirtschaftlichen Eigentums gilt für folgende Personen:
- Schwedische juristische Personen
- ausländische juristische Personen, die in Schweden tätig sind
- natürliche Personen mit Wohnsitz in Schweden, die Treuhandgesellschaften oder ähnliche Strukturen verwalten
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind folgende Personen und Institutionen:
- Regierung, Bezirksräte und Gemeinden sowie juristische Personen, die unter ihrer Kontrolle stehen
- Eingeschränkte Unternehmen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) mit stimmberechtigten Aktien, die zum Handel an einem geregelten Markt im EWR oder einem gleichwertigen Markt außerhalb des EWR zugelassen sind
- Eigentum von Verstorbenen und Insolvenzverwaltern
Spanien
Das spanische Justizministerium hat die Verordnung 319/2018 vom 21. März 2018 erlassen. Gemäß dieser Verordnung sind spanische Unternehmen verpflichtet, die letztendlichen wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen.
In diesem Fall sind wirtschaftlich Berechtigte Personen,
- die direkt und indirekt mehr als 25% des Grundkapitals der Gesellschaft besitzen und kontrollieren
- die direkt und indirekt mehr als 25% der Stimmrechte des Unternehmens besitzen und kontrollieren
- die auf andere Weise eine direkte oder indirekte Kontrolle über die Geschäftsführung des Unternehmens ausüben
Nur börsennotierte Unternehmen sind von dieser Pflicht befreit. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit indirekten wirtschaftlich Berechtigten Informationen über juristische Personen offenlegen, die in die Kontrollkette des spanischen Unternehmens eingreifen.
Wenn das Unternehmen keine direkten oder indirekten wirtschaftlich Berechtigten hat, müssen in der Erklärung die Mitglieder seines Leitungsorgans angegeben werden. Wenn sich Änderungen hinsichtlich der bereits identifizierten wirtschaftlich Berechtigten ergeben, muss eine solche Erklärung erneut vorgelegt werden.
Ungarn
In Ungarn trat am 26. Juni 2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche in Kraft. Gemäß diesem Gesetz wurde die Frist für die Einführung eines Registers der wirtschaftlich Berechtigten am 1. Januar 2019 festgelegt. 20 Monate später wurde das Register jedoch nicht eingeführt und die Internetseite dafür nicht erstellt.
Die ungarische Regierung behauptet, dass es derzeit keinen bestimmten Zeitpunkt gibt, an dem die Register der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt werden sollen. Dieser Zeitpunkt ist ebenfalls schwer vorherzusagen.
Antiterrororganisationen und staatliche Sicherheitsdienste werden ebenso wie die Steuerbehörden Zugang zu Informationen aus dem Register haben. Das Register der wirtschaftlichen Eingentümer in Ungarn wird einem breiteren Personenkreis zur Verfügung stehen (im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus).
Zypern
Die zyprischen Behörden haben ende Januar beschlossen, aufgrund technischer Schwierigkeiten den Beginn der Erhebung von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten auf den 26. Februar 2021 zu verschieben. Die Abteilung für die Registrierung und Liquidation von Unternehmen sollte jedoch ab dem 18. Januar Daten über Inhaber der Betriebe erheben.
Das neue Register wird nicht öffentlich sein, weil das Register gemäß der vierten und nicht der fünften EU-Richtlinie eingeführt wird. Nur ein bestimmter Kreis befugter Personen wird Zugang dazu haben wie z.B. zuständige Behörden, Vertreter von MOKAS (Sonderabteilung zur Bekämpfung von Geldwäsche), Strafverfolgungs- und Steuerbehörden. Zugang dazu werden außerdem auch Bankinstitute und Registrierungsstellen erhalten, um ihre Kunden verifizieren zu können.
Es wird zudem geplant ein Register der wirtschaftlich Berechtigten von Treuhandgesellschaften in Zypern einzuführen. Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission wird ab März 2021 für dieses Register verantwortlich sein.
Schlußfolgerung
Im Allgemeinen stimmen die europäischen Gerichtsbarkeiten eng mit der EU-Richtlinie AMLD4/5 überein.
Gleichzeitig haben jedoch viele europäische Länder gewissermaßen versucht, den Zugang von Einzelpersonen zu den im Register enthaltenen Informationen einzuschränken.
Ein solcher Ansatz scheint gut ausgewogen zu sein. Er ermöglicht den zuständigen staatlichen Behörden einerseits, Informationen zu erhalten, die für Untersuchungen nützlich sein können und gewährleistet andererseits die Vertraulichkeit von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten. Jedoch können Menschen versuchen, den Zugang zu Informationen im Register auf unredliche Weise zu erhalten. Dies stellt zusätzliche Bedrohungen für die wirtschaftlich Berechtigten dar.
Nicht nur in Europa, sondern auch in asiatischen Ländern und einigen Inselgebieten wird versucht Unternehmensstrukturen transparenter zu gestalten. Deshalb geht es derzeit um die Bildung einer neuen nachhaltigen Richtung für die Entwicklung der Gesetze für Unternehmen und die Steuerplanung.
Russland
Am 21. Dezember 2016 sind in Russland Änderungen des Bundesgesetzes vom 07.08.2001 Nr. 115-FZ "Zur Bekämpfung der Legalisierung von kriminell erzielten Einnahmen (Geldwäsche) und zur Finanzierung des Terrorismus" in Kraft getreten. Sie stellen die Pflicht dar, Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen (Art. 6.1).
Ein wirtschaftlich Berechtigter ist eine natürliche Person, die letztendlich direkt oder indirekt (durch Dritte) eine juristische Person besitzt (mit einer überwiegenden Beteiligung von mehr als 25 Prozent am Kapital) oder Handlungen dieser juristischen Person reguliert (Artikel 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes Nr. 115-FZ).
Ab dem 21. Dezember 2016 ist eine juristische Person verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten zu verfügen und alle angemessenen und machbaren Schritte einzuleiten, um die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren.
Die juristische Person muss über folgende Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten verfügen:
- Nachname, Vorname und auch Vatername (wenn vorhanden)
- Staatsbürgerschaft
- Geburtsdatum
- Daten auf dem Ausweis
- Daten einer Migrationskarte (eine Migrationskarte ist ein Dokument, das das Recht eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen bestätigt, in der Russischen Föderation zu bleiben (zu wohnen))
- Adresse des Wohnortes (Registrierung) oder des Aufenthaltsortes
- Steueridentifikationsnummer (falls verfügbar)