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Verstärkte Überwachung von EAC-zertifizierten Produkten

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Verstärkte Überwachung von EAC-zertifizierten Produkten

Die Zertifizierungsaufsicht hat neue Maßnahmen zur Intensivierung der Inspektionskontrollen für zertifizierte Produkte angekündigt. Diese Initiative, die am 2. Mai 2024 bekannt gegeben wurde, strebt eine verstärkte Überprüfung der Authentizität von EAC-Zertifikaten an. Hierzu gehört die Kontrolle vorhandener Vereinbarungen zwischen akkreditierten Zertifizierungsstellen und bevollmächtigten Vertretern sowie die Durchführung tatsächlicher Produktionsaudit in Produktionsstätten und insbesondere Inspektionskontrolle.

Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden 20.000 ausgestellte EAC-Zertifikate überprüft, wobei ein besonderes Augenmerk auf kürzlich ausgestellte EAC-Zertifikate für Elektrogeräte , Brandschutzausrüstung , Kinderbekleidung und Spielzeug gelegt wurde. Einer der häufigsten Verstöße war die fehlende Information über Zollanmeldung von eingeführten Prüfmustern für die Laboruntersuchungen.

Was ist Inspektionskontrolle und wann ist sie erforderlich?

Die Inspektionskontrolle von zertifizierten Produkten wird von der akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt, die das EAC-Zertifikat für das Produkt gemäß den Anforderungen der technischen Regelwerken der EAWU oder gemäß den Anforderungen der nationalen technischen Vorschriften ausgestellt hat.

Das Verfahren zur Durchführung der Inspektionskontrolle während der EAC-Zertifizierung ist in GOST R 58984-2020 ausführlich beschrieben.

Die Inspektionskontrolle ist ein vollwertiger Bestandteil des EAC-Zertifizierungsverfahrens bei der Ausstellung von EAC-Zertifikaten mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem Jahr.

Bei der EAC-Deklarierung ist keine Inspektionskontrolle vorgesehen – der Hersteller überwacht selbst den Zustand seiner Produktion.

Die akkreditierte Zertifizierungsstelle soll sicherstellen, dass sich der Hersteller seit der Ausstellung des EAC-Zertifikats nicht verändert hat:

  • Produktionstechnologien
  • Technische Dokumentation
  • Produkteigenschaften
  • Verpackung, einschließlich Kennzeichnungen
  • Normen, deren Anforderungen die Grundlage für die Produktion sind

Die Inspektionskontrolle zertifizierter Produkte wiederholt alle Aktivitäten, die im Rahmen der Erstausstellung des EAC-Zertifikates durchgeführt wurden. Die konkrete Liste der Tätigkeiten wird von der akkreditierten Zertifizierungsstelle festgelegt.

Bei der EAC-Zertifizierung für Chargen oder einzelnen Produkten ist keine Inspektionskontrolle erforderlich. Die Häufigkeit der Inspektionskontrolle ist in der einschlägigen Schemas der EAC Konformitätsbewertung festgelegt.

Wer ist für die Inspektionskontrolle zuständig?

Die Inspektionskontrolle erfolgt in der Regel durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die das EAC-Zertifikat ausgestellt hat. Es darf auch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle sein, die die Rechte und Pflichten einer akkreditierten Zertifizierungsstelle übernommen hat, die das Zertifikat ausgestellt hat, aber die Akkreditierung verloren hat. Der Verlust der Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle kann mehrere Gründe haben:

  1. Die akkreditierte Zertifizierungsstelle konnte die Einhaltung der Anforderungen nicht bestätigen
  2. Der Umfang seiner Akkreditierung wurde reduziert
  3. Die Akkreditierungsurkunde wurde ausgesetzt oder widerrufen

Wenn die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle erlischt oder der Umfang ihrer Akkreditierung eingeschränkt wird, steht es dem Antragsteller frei, eine Vereinbarung mit einer anderen akkreditierten Zertifizierungsstelle zu treffen, um die Inspektionskontrolle durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Akkreditierung der neuen Zertifizierungsstelle die betreffenden zertifizierten Produkte abdeckt.

Häufigkeit der Inspektionskontrolle

Die Häufigkeit der Inspektionskontrolle ist in der Regel in technischen Regelwerken festgelegt. In Fällen, in denen die Häufigkeit nicht durch die technischen Regelwerken selbst festgelegt ist, z. B TR ZU 004/2011, TR ZU 020/2011, gilt der Beschluss des EAWU-Rates Nr. 44, in dem die Häufigkeit der Inspektionskontrolle mindestens einmal im Jahr festgelegt ist.

Das Bestehen der Inspektionskontrolle kann entweder die Bestätigung, die Aussetzung oder das Erlöschen des EAC-Zertifikats zur Folge haben. Sollte es dem Hersteller nicht gelingen, erforderliche Korrekturmaßnahmen umzusetzen und die bei der Inspektionskontrolle identifizierten Mängel zu beheben, wird die Gültigkeit des EAC-Zertifikats ausgesetzt. Zudem erlischt die Gültigkeit des Zertifikats, falls der Hersteller die Durchführung der Inspektionskontrolle verweigert.

Umfang der planmäßigen Inspektionskontrolle

Der Umfang der Prüfungen kann im Vergleich zu dem bei der EAC-Zertifizierung vorgesehenen reduziert werden. Es ist möglich, entweder eine Analyse des Produktionsstandortes oder eine Probenahme durchzuführen. Es kann jedoch erforderlich sein, beides durchzuführen. Alles hängt von den Ergebnissen der Risikoanalyse ab, die von der akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt wird. Wenn die Risiken gering sind, wird der Umfang der Prüfungen verringert.

Bei der Festlegung des Umfangs der Prüfungen berücksichtigt die Zertifizierungsstelle:

  • Die Ergebnisse der zuvor durchgeführten Audits des Managementsystems oder der Analyse des Produktionszustands
  • Kundenbeschwerden
  • Ergebnisse der staatlichen Aufsicht

Als Kriterien zur Bestimmung des Prüfungsumfangs empfiehlt GOST R 58984-2020 auch, die bei vorherigen Prüfungen festgestellte Stabilität der Produkteigenschaften zu berücksichtigen. Die Stabilität der Eigenschaften kann jedoch nicht allein durch Testergebnisse bestätigt werden, die nur einmal pro Jahr durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass das Unternehmen über ein effektives Qualitätsmanagementsystem verfügt.

Es wird auch empfohlen, die vom Hersteller durchgeführten Testergebnisse der Produkte und den Arbeitsaufwand für die Bestimmung jeder Produkteigenschaft zu berücksichtigen.

Der Umfang der außerplanmäßigen Inspektionskontrolle wird von der akkreditierten Zertifizierungsstelle basierend auf der Art der festgestellten Verstöße bestimmt.

Wie werden die Ergebnisse der Inspektionskontrolle dokumentiert?

Jede durchgeführte Maßnahme im Rahmen der Inspektionskontrolle wird im abschließenden Inspektionskontrollbericht festgehalten. Anschließend erstellt ein Experte des akkreditierten Zertifizierungsstelle ein Gutachten über die Übereinstimmung der produzierten Produkte mit allen Anforderungen der technischen Regulierung.

Falls notwendig, werden im abschließenden Inspektionskontrollbericht auch Korrekturmaßnahmen und die Fristen angegeben, innerhalb derer der Hersteller diese umsetzen muss.

Rechtliche Konsequenzen und Einhaltung der Vorschriften

Das Nichtbestehen der Inspektionskontrolle kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, darunter die Aussetzung oder das Erlöschen von EAC-Zertifikaten. Hersteller sind daher gefordert, festgestellte Mängel umgehend zu beheben. Andernfalls riskieren sie den Verlust der Gültigkeit ihrer EAC-Zertifikate, was zur Folge hätte, dass die Einfuhr und der Vertrieb ihrer Produkte in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) als rechtswidrig eingestuft werden könnten.

Fazit

Das verstärkte Engagement der Zertifizierungsaufsicht im Bereich der Inspektionskontrolle verfolgt das Ziel, das Vertrauen in EAC-zertifizierte Produkte zu festigen. Dies wird erreicht durch die Sicherstellung der Einhaltung strenger Qualitätsstandards, die essentiell für die Sicherheit des Marktes und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sind. Diese Maßnahmen schützen die Interessen der Verbraucher und gewährleisten die Integrität des Konformitätsbestätigungsprozesses.

Seit über einem Jahrzehnt koordinieren unsere Kollegen die Durchführung von Inspektionskontrollen. Unser Unternehmen kooperiert mit einem weitreichenden Netzwerk an Experten, die auch international außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) tätig sind und vor Ort notwendige Analysen des Produktionszustandes durchführen können. Somit sind wir in der Lage, Inspektionskontrollen auch unter schwierigen Bedingungen wie geschlossenen Grenzen effizient durchzuführen.

Unser risikoorientierter Ansatz in der Planung und Ausführung der Inspektionskontrollen erlaubt es uns, die Kosten effektiv zu steuern und gleichzeitig den Herstellern einen Mehrwert zu bieten. Dies geschieht durch das frühzeitige Erkennen und Verhindern potenzieller Non-Konformitäten, wodurch die Produktqualität gesichert und verbessert wird.

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Über diesen Artikel

Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
EAC ZertifizierungAuditInspektionskontrolleEAC KonformitätserklärungHighlighted
22 Mai 2024

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