Am 8. November 2021, wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 100 "Über das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion" Über die Sicherheit von Produkten für den Zivilschutz und den Schutz vor Natur- und von Menschen verursachte Notfälle“ veröffentlicht. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Das Dokument wurde am 5. Oktober angenommen. Diesem technischen Regelwerk wurde die Nummer TR EAWU 050/2021 zugewiesen. Das Technische Regelwerk wird voraussichtlich am 1. Juni 2023 in Kraft treten.
Die Abschnitte des Technischen Regelwerks entsprechen dem genehmigten Aufbau: es besteht aus Anwendungsbereich, Grundkonzepte, Regeln zur Produktkennzeichnung, zum Inverkehrbringen, Anforderungen an Produkte und deren Kennzeichnung und Konformitätsbewertung. Darüber hinaus enthält die Verordnung einen Anhang mit der Liste von Produkten, die dem TR EAWU 050/2021 unterliegen.
Dies betrifft folgende Produkte:
- technische Mittel von Schutzbauten des Zivilschutzes (Schutzeinrichtungen, Lüftungsgeräte usw.)
- technische Mittel zur Alarmierung, Kommunikation und Kontrolle (technische Mittel zur Warnung der Bevölkerung vor Gefahren usw.)
- Rettungsausrüstung (Ausrüstung zur Suche nach Opfern, spezielle Schutzkleidung usw.)
- technische Mittel zur Überwachung von Notfallsituationen
Die Konformitätsbewertung der aufgeführten Produkttypen erfolgt in Form einer EAC Zertifizierung. Dafür werden folgende Schemas vorgesehen:
- 1C und 2C für Serienproduktion
- 3C für Chargenlieferung
- 4C für Einzellieferung
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats hängt vom Schema der Zertifizierung und der Art des Produkts ab. Bei Serienproduktion beträgt die Gültigkeitsdauer des Zertifikats 5 Jahre, für eine Chargen- und Einzellieferung wird es keine genaue Gültigkeitsdauer gesetzt.
Zu den Unterlagen, die zusammen mit dem Antrag auf Zertifizierung eingereicht werden müssen, gehören: eine Kopie der technischen Dokumentation, eine Normenliste, eine Beschreibung der Ergebnisse der Risikobewertung, ggf. Kopien der Prüfberichte und Angaben zur Registrierungsnummer des Antragstellers. Bei Schema 2C wird zusätzlich eine Kopie der Konformitätsbescheinigung des Managementsystems vorgelegt.