Am 23. November 2018 wurde die Anordnung Nr. 182 der Eurasischen Wirtschaftskommission veröffentlicht, in der der Entwurf des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 047/2018 "Über die Sicherheit alkoholischer Getränke" gebilligt wurde.
Die Anordnung wurde am 20. November des laufenden Jahres verabschiedet und dann wird zur endgültigen Annahme dem Wirtschaftsrat der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt.
Der vorläufige Zeitpunkt des Inkrafttretens des technischen Regelwerkes ist zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Verabschiedung. Das technische Regelwerk "Über die Sicherheit alkoholischer Getränke" ergänzt die Anforderungen der anderen technischen Regelwerke:
- TR ZU 005/2011 „Über die Verpackungssicherheit“
- TR ZU 021/2011 „Über die Lebensmittelsicherheit“
- TR ZU 022/2011 „Über Lebensmittelkennzeichnung“
Die Anordnung wirkt sich nicht auf Produkte aus, die für den persönlichen Gebrauch, für wissenschaftliche Zwecke und für den Export außerhalb von EAWU hergestellt werden.
In dem technischen Regelwerk werden die Begriffe verschiedener alkoholischer Getränke (Obstweinen, Brandy, Wodka usw.) klar definiert.
Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Herstellung, Lagerung, Transportierung und Inverkehrbringen vom Alkohol geregelt.
Vor dem Inverkehrbringen sollen die Alkoholgetränke der Konformitätsbewertung in der Form der EAC-Deklarierung unterzogen werden. Die EAC-Deklaration darf nach dem erfolgreichen Abschluss von Produktprüfungen bei einem akkreditierten Prüflabor in das einheitliche Register eingetragen werden.