Am 16. September ist das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation in Singapur vollständig in Kraft getreten. So wurde die Beglaubigung mit Apostille als vereinfachtes Beglaubigungsverfahren öffentlicher Urkunden eingeführt. Bisher war die konsularische Legalisation für die Verwendung von singapurischen Dokumenten im Ausland erforderlich, die die Beglaubigung der Dokumente durch das Außenministerium und die Botschaft des Ziellandes vorsieht. Jetzt müssen in Singapur ausgestellte Dokumente, sowie wie ausländische Dokumente, die für die Verwendung in Singapur bestimmt sind nur noch mit der Apostille beglaubigt werden.
Der Beitritt Singapurs zum Apostille-Übereinkommen wird den internationalen Verkehr öffentlicher Urkunden erleichtern. Die Beglaubigung mittels Apostille als ein einstufiges Legalisationsverfahren wird den Inhabern der Dokumente erhebliche Zeit und Kosten ersparen.
Das Parlament von Singapur hat das Apostille-Gesetz am 20. November 2020 verabschiedet. Gemäß dem Gesetz ist die Singapore Academy of Law, die die Justizbeamten und die Notare vereint, als die für die Apostille zuständige Behörde benannt. Die Mitarbeiter der Akademie werden die Unterschrift und das Amtssiegel der singapurischen Behörde, die das Dokument ausgestellt hat beglaubigen und die Apostille auf dem Originaldokument anbringen. Damit wird das Dokument in anderen Ländern, die das Apostille-Übereinkommen ratifiziert haben, als gültig betrachtet. Das Außenministerium, früher die zuständige Behörde für die Legalisierung von allen aus Singapur stammenden Urkunden, übernimmt nur noch die Vorbeglaubigung von Urkunden für die Länder, die noch keine Apostille verwenden.
Damit ist Singapur das 120. Land, das dem Haager Übereinkommen beigetreten ist. Im Laufe des vergangenen Jahres haben zwei andere Länder die Apostille eingeführt: Palau und Jamaika.