Die russische Regierung verhängte das Verbot für Staatsaufträge, die im Zusammenhang mit Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen Russlands stehen. Dieses erstreckt sich sowohl auf die Beschaffung von ausländischen Gütern und Dienstleistungen, als auch auf die Hinzuziehung ausländischer Spezialisten. Die entsprechende Regierungsverordnung wurde am 14. Januar 2017 auf der offiziellen Webseite für Rechtsinformation veröffentlicht.
In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Die Anordnung des Verbots zur Zulassung von Waren und Dienstleistungen mit ausländischem Ursprungs, wenn diese den Bedürfnissen der nationalen Sicherheit und Verteidigung dienen sollen“
Das Verbot bezieht sich jedoch nicht auf Waren und Dienstleistungen aus Ländern EAWU.
Des Weiteren gilt eine Ausnahmeregelung für Waren und Dienstleistung, welche auf dem Gebiet der EAWU kein vergleichbares Gegenstück haben. Für die Bestätigung, das entspreche Produkte nicht hergestellt werden bzw. nicht hergestellt werden können, ist das Industrie- und Handelsministerium Russlands zuständig.