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Neues Verfahren für die Bildung und Führung eines einheitlichen Registers der Konformitätsbescheinigungen

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Neues Verfahren für die Bildung und Führung eines einheitlichen Registers der Konformitätsbescheinigungen.

Am 20. November 2020 wurde das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1856 vom 18. November 2020, in dem das Verfahren für die Bildung und Führung eines einheitlichen Registers der Konformitätsbescheinigungen festgelegt ist, veröffentlicht.

Das Dokument tritt in Kraft am 1. Januar 2021.

Die Regelung betrifft folgende Register:

  • Zertifikate gemäß den technischen Regelwerken Russlands
  • GOST Zertifikate für Produkte, die in der Liste des Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation Nr. 982 vom 1. Dezember 2009 angenommen wurde
  • EAC Zertifikate und EAC Deklarationen nach den technischen Regelwerken der EAWU

Alle Informationen für die Eintragung in die Register werden in elektronischer Form (gescannte Kopien) übermittelt und von einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur einer autorisierten Person der Zertifizierungsstelle signiert / zertifiziert.

Die erhaltenen Informationen werden innerhalb eines Werktages in den Registern veröffentlicht.

Obligatorische Informationen und Unterlagen, die übermittelt werden müssen:

  • Registrierungsnummer des Zertifikats (automatisch generiert) und seine Gültigkeitsdauer
  • Ggf. Anhang zum Zertifikat
  • Name des Leiters der Zertifizierungsstelle (befugte Person) und des Sachverständigen, der das Zertifikat unterzeichnet hat
  • Informationen zur Durchführung der Inspektionskontrolle (sofern von dem angewandten Schema vorgesehen ist)
  • Beweismaterialien, die die Übereinstimmung der Produkte mit den festgelegten Sicherheitsanforderungen bestätigen
  • Zollanmeldung oder Informationen, aus denen hervorgeht, warum die Zollanmeldung nicht bearbeitet wurde
  • Informationen über den Antragsteller
  • Name und Adresse des Herstellers unter Angabe der globalen Standortnummer GLN (für Produkte, die außerhalb der EAWU-Mitgliedstaaten hergestellt werden)
  • Name und Adresse der Zertifizierungsstelle
  • Informationen über das Produkt, mit denen es identifiziert werden kann, auf Wunsch des Antragstellers auch die Globale Artikelnummer – GTIN
  • Zolltarifnummer
  • Verweise auf die Normen, gemäß denen das Produkt zertifiziert wurde
  • Gescannte Kopien von Prüfberichten, ggf. Ergebnissen des Produktionsaudits, Zertifikat für das Qualitätsmanagementsystem
  • Angaben zum Schema der Zertifizierung
  • Zusätzliche Informationen (Normen, Lagerbedingungen, Bestätigung von einem Prüflabor oder einer Zertifizierungsstelle über Erhalt der erforderlichen Anzahl von Mustern)
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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
EAC Zertifizierung
25 November 2020

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