Am 1. Januar 2021 trat in Russland die Verordnung von Rostekhnadzor Nr. 536 vom 15. Dezember 2020 in Kraft. Damit wurden neue Regeln für die Betriebssicherheit bei der Verwendung von Druckgeräten bestätigt. Dieses Dokument wird anstelle ähnlicher Regeln in Kraft gesetzt, die durch die Verordnung von Rostekhnadzor Nr. 116 vom 25. März 2014 verabschiedet wurden. Die Gültigkeitsdauer des Beschlusses wurde bis 1. Januar 2027 festgelegt.
Anwendungsbereich
Die aktualisierten Regeln für die Betriebssicherheit bei der Verwendung von Druckgeräten gelten für folgende Gerätetypen:
- Dampfkessel, autonome Dampfüberhitzer und Economizer
- Heißwasser- und Dampfwasserkessel
- energietechnologische Dampf- und Heißwasserkessel
- Abhitzekessel
- mobile Kessel
- Dampf- und Flüssigkeitskessel, die mit organischen und anorganischen Wärmeträgern (außer Wasser und Dampf) betrieben werden und die Rohrleitungssysteme, die sie transportieren
- Elektrokessel
- Dampf- und Heißwasserleitungen
- Behälter, die unter Überdruck von Dampf, Gasen, Flüssigkeiten betrieben werden
- Zylinder für komprimierte, verflüssigte und unter Druck stehende Gase
- Tanks und Fässer für komprimierte und verflüssigte Gase
- Tanks und Behälter für komprimierte, verflüssigte Gase, Flüssigkeiten und Schüttgüter, in denen regelmäßig ein Überdruck erzeugt wird, um sie zu entleeren
- Druckkammern
- Druckgeräte für die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, den Betrieb und die Entsorgung von Atomwaffen und militärischen Kernanlagen in gefährlichen Produktionsanlagen, die von Organisationen der staatlichen Atomenergiegesellschaft Rosatom betrieben werden
Terminologie
Die neue Version der russischen Föderalen Normen und der Regeln für Betriebssicherheit bei der Verwendung von Druckgeräten enthält keinen Abschnitt zur Terminologie. Das Dokument verwendet Konzepte gemäß den Föderalen Gesetzen Nr. 116-FZ vom 21. Juli 1997 und Nr. 190-FZ vom 27. Juli 2010 und dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" sowie einige Definitionen, die in Anhang Nr. 1 angegeben wurden. Anhang Nr. 1 zu den neuen Regeln für die Betriebssicherheit bei der Verwendung von Druckgeräten enthält Informationen zu den zulässigen Parametern von Geräten und Kategorien von Rohrleitungen, die als Grundlage für die Zuordnung von Geräten zum Geltungsbereich der Föderalen Normen und Regeln und für den weiteren Betrieb in den Gebäuden und Aufbauen dienen.
Einhaltung der Anforderungen der TR ZU 032/2013
Die Bestimmungen der aktualisierten Regeln enthalten Verweise auf die Normen der TR ZU 032/2013. Die Verpflichtung, die Konformität des Druckgeräts mit den Anforderungen der TR ZU 032/2013 sicherzustellen, wenn Umfang und Art der Umbau- oder Modernisierungsarbeiten der Änderung des Designs der Hauptelemente und der technischen Merkmale des Geräts zur Folge haben und die Notwendigkeit einer neuen technischen Dokumentation (einschließlich der Bedienungsanleitung und der Zeichnungen) verursachen, bleibt unverändert. Die neuen Regeln klären den Verantwortlichen für die Sicherheit von Geräten nach der Änderung ihres Designs. Diese Verantwortung trägt die Organisation, die die Konstruktionsdokumentation zur Änderung des Designs der Ausrüstung entwickelt hat, sowie die Organisation, die die in dieser Dokumentation vorgesehenen Arbeiten durchgeführt und die entsprechenden technischen Unterlagen ausgestellt hat.
Ein neues Datenblatt für die aktualisierte Ausrüstung ist erforderlich, wenn das in der Konstruktionsdokumentation vorgesehene und tatsächlich vorgenommene Volumen an Änderungen keine Möglichkeit bietet, diese Ausrüstung anhand von Informationen über ihren Zweck, ihre Konstruktion und die angegebenen technischen Merkmale im zuvor ausgestellten Datenblatt weiter zu identifizieren.
Eine ähnliche Situation ergibt sich mit der Notwendigkeit, die Bedienungsanleitung erneut herauszugeben. Das wird nötig, wenn die Ausführung der Arbeiten zu einer Änderung der Parameter und Arbeitsweise, des technologischen Prozesses und des Verfahrens zur Vorbereitung der Ausrüstung für den Start sowie die Pflege der Ausrüstung, das Volumen und die Reihenfolge der durchgeführten technologischen Vorgänge geführt hat. Die Notwendigkeit einer neuen Zertifizierung modernisierter Ausrüstung, die zuvor ein Zertifikat hatten und während der Gültigkeitsdauer von TR ZU 032/2013 ausgestellt wurden, wird gemäß Abschnitt 54 des Regelwerkes von einer Zertifizierungsstelle bestimmt, die zuvor ein Konformitätszertifikat für solche Geräte auf Anfrage des Herstellers oder einer anderen zuvor zertifizieren Organisation ausgestellt hat.
Über die Notwendigkeit einer neuen Konformitätsbewertung oder Arbeitsschutzprüfung bei Ausrüstung, die vor dem Inkrafttreten der TR ZU 032/2013 entwickelt wurde, entscheidet der Entwickler der Entwurfsunterlagen.