Vom 21. Juli bis 10. August 2021 findet eine öffentliche Diskussion über den Entwurf zur Änderung des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 12 vom 22. Januar 2019 statt. Damit wurde die Liste von Produkten genehmigt, für die neben einer Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung erforderlich ist. Mit einer Konformitätsbescheinigung (EAC Zertifikat, EAC Deklaration, Bescheinigung über staatliche Registrierung) wird die Entsprechung den Anforderungen des Technischen Regelwerkes TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten bestätigt.
Vier Punkte der Liste, die sich auf Behälter beziehen, werden verändert:
- Behälter für Gase, unter Druck gelöste Flüssiggase und Dämpfe mit Arbeitsmedium der Gruppe 1 und:
- bei denen der maximal zulässige Arbeitsdruck über 0,05 MPa liegt, die Kapazität mehr als 0,001 m3 beträgt und das Produkt aus dem Wert des maximal zulässigen Arbeitsdrucks und dem Wert der Kapazität über 0,0025 MPa·m3 liegt
- bei denen maximal zulässiger Betriebsdruck über 20 MPa liegt, Kapazität über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,001 m3 beträgt
- Behälter für Gase, unter Druck gelöste Flüssiggase und Dämpfe mit Arbeitsmedium der Gruppe 2 und:
- bei denen der maximal zulässige Arbeitsdruck über 0,05 MPa liegt, die Kapazität mehr als 0,001 m3 beträgt und das Produkt aus dem Wert des maximal zulässigen Arbeitsdrucks und dem Wert der Kapazität über 0,005 MPa · m3 liegt
- bei denen maximal zulässiger Betriebsdruck über 100 MPa liegt, Kapazität über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,001 m3 beträgt
- Behälter für Flüssigkeiten mit Arbeitsmedium der Gruppe 1 und:
- bei denen der maximal zulässige Arbeitsdruck über 0,05 MPa liegt, die Kapazität mehr als 0,001 m3 beträgt und das Produkt aus dem Wert des maximal zulässigen Arbeitsdrucks und dem Wert der Kapazität über 0,02 MPa · m3 liegt
- bei denen maximal zulässiger Betriebsdruck über 50 MPa liegt, Kapazität über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,001 m3 beträgt
- Behälter für Flüssigkeiten mit Arbeitsmedium der Gruppe 2 und:
- bei denen der maximal zulässige Arbeitsdruck über 1 MPa liegt, die Kapazität mehr als 0,01 m3 beträgt und das Produkt aus dem Wert des maximal zulässigen Arbeitsdrucks und dem Wert der Kapazität über 1 MPa · m3 liegt
- bei denen maximal zulässiger Betriebsdruck über 100 MPa liegt, Kapazität über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,01 m3 beträgt
In allen genannten Positionen werden die alten Zolltarifnummern der Waren (7419 99 900 0 und 8108 90 900 9) durch die neuen Zolltarifnummern 7419 80 000 0 bzw. 8108 90 900 8 ersetzt.
Die Neufassung der Liste soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.