Das Apostille-Übereinkommen trat in Indonesien am 4. Juni 2022 in Kraft. Ab diesem Datum sind die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichtet, auf das Erfordernis der Beglaubigung öffentlicher Urkunden zu verzichten und Apostillen zu akzeptieren, die von den indonesischen Behörden ausgestellt wurden.
Ab 4. Juni 2022 ist es möglich, eine Apostille auf amtliche Dokumente in Indonesien anzubringen. Jeder Bürger Indonesiens, der über eine individuelle Identifikationsnummer verfügt, kann über einen speziellen Antrag die Beglaubigung eines Dokuments mit Apostille beantragen. Gemäß dem derzeit in Entwicklung befindlichen Rechtsrahmen werden Dutzende von Dokumenten in verschiedenen Bereichen der Apostille unterliegen. Im Regelfall dauert die Beglaubigung eines Dokuments mit einer Apostille nicht länger als drei Tage.
„Wir hoffen, dass es mit der Umsetzung des Apostille-Übereinkommens einfacher wird, die Geschäfte in Indonesien zu führen”, sagte Kahyo Rahadian Muzar, Generaldirektor der allgemeinen Rechtsabteilung des indonesischen Ministeriums für Justiz und Menschenrechte.
„Durch das Apostille-Übereinkommen wird Indonesien nun dem positiven globalen Trend zur Vereinfachung des Prozesses der Legalisierung folgen“, sagte Andy Rahmianto, Generaldirektor der Abteilung für Protokolle und konsularische Angelegenheiten des indonesischen Außenministeriums.
Durch Apostille beglaubigte ausländische Urkunden werden in allen Mitgliedsländern des Haager Übereinkommens anerkannt und bedürfen keiner anderen Form der Beglaubigung, beispielsweise einer konsularischen Beglaubigung. Damit wird der Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Urkunden erheblich reduziert. Bis heute sind 118 Staaten der Konvention beigetreten, darunter auch die Russische Föderation.
Apostille ist ein viereckiger Stempel von mindestens 9 x 9 cm mit der obligatorischen Überschrift „Apostille“ und einem Verweis auf das Haager Übereinkommen von 1961 in französischer Sprache (Convention de La Haye du 5 octobre 1961).
Indonesien hat eine Ausnahme unter Artikel 1 des Apostille-Übereinkommens aufgenommen, für Dokumente, die von der indonesischen Staatsanwaltschaft ausgestellt wurden, ist weiterhin eine Legalisation erforderlich.