
Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtete die indonesische Nachrichtenagentur Antara.
Warum Indonesien Malaysia den Beitritt zur Apostille-Konvention empfiehlt
Der Leiter des indonesischen Ministeriums hat den Vorschlag bei einem Treffen mit dem malaysischen Minister für Recht und institutionelle Reform, Dato' Sri Azalina Othman Said, vorgestellt.
Agtas wies darauf hin, dass aufgrund der geografischen Nähe zwischen Indonesien und Malaysia die Bürger beider Länder häufig sowohl in persönlichen als auch geschäftlichen Angelegenheiten miteinander in Kontakt stehen. Im Jahr 2024 verzeichnete das Justizministerium 6.339 Apostille-Anträge von indonesischen Staatsbürgern für Dokumente, die zur Verwendung in Malaysia bestimmt waren.
Agtas betonte, dass der Beitritt Indonesiens zur Apostille-Konvention den Bürgern des Landes die Legalisierung von Dokumenten für die Verwendung im Ausland bereits erheblich erleichtert habe.
Neben den Verfahren zur Beglaubigung von Dokumenten besprachen die Leiter der Justizbehörden beider Länder auch weitere rechtliche Fragen – insbesondere solche im Zusammenhang mit internationaler Schiedsgerichtsbarkeit.
Wie Indonesien der Apostille-Konvention beigetreten ist
Wie Schmidt & Schmidt bereits berichtete, ist die Apostille-Konvention am 4. Juni 2022 in Indonesien offiziell in Kraft getreten. Seitdem können alle indonesischen Staatsbürger mit einer persönlichen Identifikationsnummer die Apostille über eine spezielle App beantragen.
Mit dem Beitritt zur Konvention folgt Indonesien nun dem weltweiten Trend zur Vereinfachung von Legalisierungsverfahren, erklärte Andi Rachmiyanto, Generaldirektor der Abteilung für Protokoll und konsularische Angelegenheiten im indonesischen Außenministerium.
Indonesien hat jedoch eine Ausnahme gemäß Artikel 1 der Apostille-Konvention beibehalten: Für Dokumente, die von der indonesischen Staatsanwaltschaft ausgestellt wurden, ist weiterhin eine Legalisierung erforderlich.
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